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Wie lange Anspruch auf einfaches Arbeitszeugnis?
Zeussowitz:
Ich finds immer interessant, wie die Bedeutung von Zeugnissen überhöht wird. Für mich haben die Dinger maximal einen einzigen Zweck: Als Nachweis der Beschäftigung. Inhaltlich sind sie das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, der eine unserer FSJlerinnen im Schritt angefasst und bei einem zweiten Mal gewürgt hat. Nachdem wir ihn rausgeschmissen haben, haben wir ihm ein Zeugnis ausgestellt, gegen dass er vorgegangen ist.
Fazit: Das Zeugnis musste mindestens die Note „befriedigend“ (man beachte das Wortspiel“) haben und wir durften nicht mal reinschreiben, dass sein Verhalten gegenüber den Kollegen vorbildlich war, da man rauslesen konnte, dass das bei den Kolleginnen nicht so war.
Insofern geht mir weg mit Zeugnissen.
Sorry, hat nichts mit der Frage des Kollegen oben direkt zu tun, aber das Thema triggert mich.
carriegross:
Es kann aber durchaus iRd Bewerbungsprozesses, Stichwort AGG, Klage, (vorgeschobene) Gründe bei Nichteinladung .... eine Rolle spielen.
Aber ja, ganz ehrlich, wer Zeugnisse überhaupt liest, verschwendet seine Zeit.
maiklewa:
--- Zitat von: carriegross am 04.11.2023 03:23 ---
--- Zitat von: Schokobon am 03.11.2023 21:29 ---Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best
--- End quote ---
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn bitte?
--- End quote ---
DSGVO, weil unnötige Dateien gelöscht werden müssen?!
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