Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wie lange Anspruch auf einfaches Arbeitszeugnis?
nunu:
--- Zitat von: Opa am 02.11.2023 12:46 ---Die Aufbewahrungsfrist für Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber richtet sich nach §195 BGB und beträgt somit 3 Jahre. Danach sind sie zu vernichten.
--- End quote ---
Aha, danke.
D. h., die AGs dürfen die Zeugnisse gar nicht mehr haben!? Und wenn doch?
clarion:
Dann hast Du Glück gehabt.
nunu:
--- Zitat von: clarion am 02.11.2023 21:48 ---Dann hast Du Glück gehabt.
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Achso. xD
Dachte, dass "Danach sind sie zu vernichten." bedeutet, dass dann vielleicht ein Rechtsverstoß vorliegen würde.
Schokobon:
Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best
carriegross:
--- Zitat von: Schokobon am 03.11.2023 21:29 ---Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best
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Aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn bitte?
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