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Wie lange Anspruch auf einfaches Arbeitszeugnis?

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nunu:

--- Zitat von: Opa am 02.11.2023 12:46 ---Die Aufbewahrungsfrist für Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber richtet sich nach §195 BGB und beträgt somit 3 Jahre. Danach sind sie zu vernichten.

--- End quote ---

Aha, danke.

D. h., die AGs dürfen die Zeugnisse gar nicht mehr haben!? Und wenn doch?

clarion:
Dann hast Du Glück gehabt.

nunu:

--- Zitat von: clarion am 02.11.2023 21:48 ---Dann hast Du Glück gehabt.

--- End quote ---

Achso. xD

Dachte, dass "Danach sind sie zu vernichten." bedeutet, dass dann vielleicht ein Rechtsverstoß vorliegen würde.

Schokobon:
Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best

carriegross:

--- Zitat von: Schokobon am 03.11.2023 21:29 ---Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best

--- End quote ---

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn bitte?

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