Hallo,
Ich möchte mich beruflich umorientieren.
Ich bin seit 2015 bei meinem Arbeitgeber.
Von 2015-2018 Ausbildung
Von 2018-2020 befristeter Arbeitsvertrag
Von 2020-Dato unbefristeter Arbeitsvertrag
Zählt die Kündigungfrist der Beschäftigungszeit für unbefristete Arbeitsverträge erst seit dem Ausstellen des Arbeitsvertrages oder seit meiner Ausbilung?
MfG