Autor Thema: Zulage ohne  (Read 2281 times)

Kevin W

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Zulage ohne
« am: 02.11.2023 13:32 »
Guten Tag allerseits!

Es geht um folgende Problematik:

Ich bin Tarifbeschäftigter bei der Bundeswehr. Ich sitze jetzt zivil auf einem Dienstposten, den ich vorher als Soldat inne hatte.  Mein Chef, als auch mein AbtLtr. möchten mir für überdurchschnittliche Leistungen, als auch meine fachliche Kompetenz eine Zulage bezahlen. Die beiden Chefs sind Beamte, darunter sind wir 4 Zivil-Angestellte. Nun habe ich in meiner Zeit als Soldat öfter die Leitung übernommen, wenn die Beamten auf Lehrgang oder Urlaub/Krank waren. Ich habe seit meinem Dienstantritt (als Soldat) bis heute (zivil) sehr viel zum positiven verändert. Effizienz ist enorm gestiegen und Kosten gesunken.
Plan vom AbtLtr. ist es, das operative Geschäft auf mich zu übertragen und die Verwaltung bei den Beamten zu belassen.
Der AbtLtr. hat mich damit beauftragt (kein Scherz) auszuarbeiten, welche Optionen es gibt, eine Zulage, in welcher Form auch immer, für mich beantragen zu können.

Ich bin nun seit 01.10.23, also knapp 1 Monat zivil angestellt.

Die Problematik ist, dass sie mir gern eine Zulage zahlen wollen, jedoch nicht wirklich wissen, wie sie das bewerkstelligen sollen. Personalmangement etc. ist involviert und auch etwas ratlos, da relativ neu im Amt und ihr auch nur die genannten Optionen bekannt sind.

Ein Leistungsentgelt könne zwar monatlich ausgezahlt werden, jedoch wird dafür der Lohn des vergangenen Jahres zur Berechnung herangezogen. Faktisch hat sich mein Status geändert, weshalb es keinen Vorjahreszeitraum gibt. Somit fällt das Leistungsentgelt weitgehend raus.

Aus der Entgeltordnung würde folgendes infrage kommen:

ABSCHNITT II

§11

ABSCHNITT III

§15, Anhang zu §15,

Anlage 1 EntgO

2. Teil III

Abschnitt 36.

Dort sind die Zulagen geregelt, welche innerhalb der EntgO. gezahlt werden können.

Nach meiner Einschätzung kommt die Vorhandwerker- / Vorarbeiterzulage am ehesten in Betracht, zumindest bezüglich der Anforderung, wieso ich diese erhalten soll.

Jedoch ist der Abschnitt 36 im Anhang zu §15 Teil III nicht genannt. Sollte es keine andere Vorschrift dazu geben, die Zulage doch zahlen zu können, fällt diese Option ebenfalls aus.
Ich soll zwar der Vorarbeiter werden, jedoch gibt der Tarifvertrag dazu keine Zulage bzw. Zulage Fähigkeit her.

Eine außertarifliche Zulage wäre ebenso eine mögliche Option, ist jedoch nach Aussage von PM schwer zu bewerkstelligen, da dies ausschließlich vom BMVg genehmigt werden kann.


Nun die eigentliche Frage, kennt jemand eine Option auf welcher Grundlage eine Zulage gezahlt werden kann für einen Dienstposten, der nicht zulagefähig nach EntgeltO ist?

Eine Soll-Org Änderung kommt z.Z. auch nicht in Frage, da erst vor Kurzem eine Änderung stattfand und daher gesperrt ist.

Ich hoffe, dass ich alles verständlich erklären konnte und bedanke mich vorab!  :)

Ich bin für alle Ideen und Gedankengänge offen.


Liebe Grüße


MoinMoin

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #1 am: 02.11.2023 14:31 »
§16.6 TV-L
Zulage von 2 Stufen mehr Entgelt oder 20% der Stufe 2

Johann

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #2 am: 02.11.2023 14:40 »
§16.6 TV-L
Zulage von 2 Stufen mehr Entgelt oder 20% der Stufe 2

TVöD Bund Forum

Kevin W

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #3 am: 02.11.2023 15:40 »
§16.6 TV-L
Zulage von 2 Stufen mehr Entgelt oder 20% der Stufe 2


Gibt es im TVöD Bund ebenfalls, ich vergas in den Beitrag folgendes mit aufzunehmen. Das BwDLZ ist der Auffassung das eine qualifizierte Fachkraft, wie es dort genannt wird, erst ab Meister/Techniker oder Studium zählt. Ich konnte keine Vorschrift / Tarifvertrag finden, wo die genaue Wort Definition beschrieben ist.

MoinMoin

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #4 am: 03.11.2023 07:45 »
Jede ausgebildete Person ist eine Fachkraft in seinem Beruf
Und jeder der eine Tätigkeit ausüben und mit Inhalten ausfüllen kann ist qualifiziert.
Aber da es eine Kann Regelung ist, kann sich der AG natürlich solche faulen Ausreden ausdenken um dir nicht ins Gesicht zu sagen:
Nö, wir haben keinen Bock dir diese Zulage auszuzahlen.

Am ehesten wirst du evtl. bei irgendwelchen Rechnungshof Berichten was finden, die anmahnen, dass damit nicht sorgsam umgegangen wurde. Aus BW wurde hier eine Drucksache neulich genannt, die sich damit beschäftigt hat.

Kevin W

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #5 am: 03.11.2023 08:59 »
Jede ausgebildete Person ist eine Fachkraft in seinem Beruf
Und jeder der eine Tätigkeit ausüben und mit Inhalten ausfüllen kann ist qualifiziert.
Aber da es eine Kann Regelung ist, kann sich der AG natürlich solche faulen Ausreden ausdenken um dir nicht ins Gesicht zu sagen:
Nö, wir haben keinen Bock dir diese Zulage auszuzahlen.

Am ehesten wirst du evtl. bei irgendwelchen Rechnungshof Berichten was finden, die anmahnen, dass damit nicht sorgsam umgegangen wurde. Aus BW wurde hier eine Drucksache neulich genannt, die sich damit beschäftigt hat.


Ich sehe die Problematik eher darin, dass z.T. nur gefährliches Halbwissen vorhanden ist. Kaum einer kennt sich zu 100% mit allen TV und Vorschriften aus, die seinen Arbeitsbereich betreffen. Denn ob die Zulage nach §16, 6 gezahlt wird oder nicht, entscheidet ja die Beschäftigungsdienststelle und nicht die personalführende Dienststelle. Bei mir ist die Beschäftigungsdienststelle eine militärische Dienststelle, personalführend ist das BwDLZ. Es ist ja schon abstrus, dass ich als künftiger Empfänger ermitteln soll, welche Zulage mir wie, wann und in welcher Höhe gezahlt werden kann. Eigentlich sollte sowas die Personalführung wissen, wie das geht. Ich bin sicher nicht der erste Fall in so einer Konstellation.

Ich komme allerdings auch nicht dagegen an, wenn die Personalführung sich hinstellt und sagt: "Das haben wir schon immer so gemacht"

Auch die Stufenzuordnung war ein Akt, das hat auch nur durch meine Hartnäckigkeit funktioniert. Nachdem ich die Vorschrift, den Tarifvertrag etc. mit den entsprechenden Paragrafen vorgelegt habe, ging es dann plötzlich und sie hatten kaum eine andere Wahl.

MoinMoin

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #6 am: 03.11.2023 10:42 »
Korrekt, wenn der AG nur im Tarifrecht unfähige Personaler hat, dann ist man halt selbst gefragt seine Rechte und Pflichten, die man mit dem AV abgeschlossen hat zu ermitteln.
Und wenn (wie bei Eingruppierung oder Stufenzuordnung öfters mal vorkommt) es dann eine unterschiedliche Rechtsmeinung besteht, dann kann nur ein Gericht einem zu seinem Recht verhelfen.

Ansonsten bei Zulage o.ä. KANN Regelungen ist es ganz einfach:
Der AG Kann sie zahlen, muss es aber nicht.

Und wenn der AG dir nicht zahlen will, obwohl er könnte, dann musst du ihm mitteilen, dass du auch gehen kannst oder wirst, wenn er nicht will.

Gutes Personalmanagement ist äußerst selten im öD und in Bereichen wo mehrheitlich Beamte sind quasi nie vorhanden.

Kevin W

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #7 am: 03.11.2023 12:16 »
Korrekt, wenn der AG nur im Tarifrecht unfähige Personaler hat, dann ist man halt selbst gefragt seine Rechte und Pflichten, die man mit dem AV abgeschlossen hat zu ermitteln.
Und wenn (wie bei Eingruppierung oder Stufenzuordnung öfters mal vorkommt) es dann eine unterschiedliche Rechtsmeinung besteht, dann kann nur ein Gericht einem zu seinem Recht verhelfen.

Ansonsten bei Zulage o.ä. KANN Regelungen ist es ganz einfach:
Der AG Kann sie zahlen, muss es aber nicht.

Und wenn der AG dir nicht zahlen will, obwohl er könnte, dann musst du ihm mitteilen, dass du auch gehen kannst oder wirst, wenn er nicht will.

Gutes Personalmanagement ist äußerst selten im öD und in Bereichen wo mehrheitlich Beamte sind quasi nie vorhanden.




Die Stufenzuordnung konnte ich ja gottseidank alleine Regeln. Ist vom Prinzip auch nicht so clever, in der Probezeit gleich solche "Stänkereien" anzufangen.

Ich denke nicht, dass das Problem ist, dass der Arbeitgeber nicht zahlen will, denn das will er ja. Nur die übergeordnete Dienststelle sieht das halt anders. Ich hätte ja nicht den Auftrag vom AbtLtr. bekommen, wenn er dies auch nicht beabsichtigen möchte. Davon wurde schon während meiner Dienstzeit als Soldat gesprochen, dass es eine Zulage geben soll, aber wenn man sich nicht selber kümmert, passiert eben nichts.

Hier besteht eher das Problem, der AG willl zahlen, aber denkt er kann nicht, weil er nur die Hälfte vom Tarifvertag kennt und diesen auch noch falsch interpretiert.

Aber Alles in Allem denke ich, dass ich alle Möglichkeiten einer Zulage hier angesprochen und ausgeschöpft habe.

Gibt es Erfahrungen zu außertariflichen Zulagen? Diese muss zwar vom BMVg genehmigt werden, was den Prozess vermutlich noch deutlich mehr in die Länge zieht, aber mir sind keine weiteren Vorgaben bekannt, als diese für die AT-Zulage.

MoinMoin

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #8 am: 03.11.2023 14:27 »
Deine Dienststelle ist nicht dein AG. Und die übergeordnete Dienststelle auch nicht, dass sind alles nur teile deines AGs.  ;D
Wenn der AG als will, dann kann er. Dein Problem ist, dass die ihn vertretenden und für dich verantwortlichen stellen einfach zu unfähig im Tarifrecht sind.

Kevin W

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #9 am: 14.11.2023 08:18 »
Weiß jemand, ob die Zulage nach §16 , 6 formlos, oder über ein bestimmtes Formular beantragt wird?

MoinMoin

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Antw:Zulage ohne
« Antwort #10 am: 14.11.2023 08:28 »
Das kommt auf den AG an, wie er das organisiert.
Bei uns wird vom Vorgesetzten ein formlose Begründung geschrieben und der verantwortlichen Personalstelle gegeben.