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Zulage ohne

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Kevin W:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.11.2023 07:45 ---Jede ausgebildete Person ist eine Fachkraft in seinem Beruf
Und jeder der eine Tätigkeit ausüben und mit Inhalten ausfüllen kann ist qualifiziert.
Aber da es eine Kann Regelung ist, kann sich der AG natürlich solche faulen Ausreden ausdenken um dir nicht ins Gesicht zu sagen:
Nö, wir haben keinen Bock dir diese Zulage auszuzahlen.

Am ehesten wirst du evtl. bei irgendwelchen Rechnungshof Berichten was finden, die anmahnen, dass damit nicht sorgsam umgegangen wurde. Aus BW wurde hier eine Drucksache neulich genannt, die sich damit beschäftigt hat.

--- End quote ---


Ich sehe die Problematik eher darin, dass z.T. nur gefährliches Halbwissen vorhanden ist. Kaum einer kennt sich zu 100% mit allen TV und Vorschriften aus, die seinen Arbeitsbereich betreffen. Denn ob die Zulage nach §16, 6 gezahlt wird oder nicht, entscheidet ja die Beschäftigungsdienststelle und nicht die personalführende Dienststelle. Bei mir ist die Beschäftigungsdienststelle eine militärische Dienststelle, personalführend ist das BwDLZ. Es ist ja schon abstrus, dass ich als künftiger Empfänger ermitteln soll, welche Zulage mir wie, wann und in welcher Höhe gezahlt werden kann. Eigentlich sollte sowas die Personalführung wissen, wie das geht. Ich bin sicher nicht der erste Fall in so einer Konstellation.

Ich komme allerdings auch nicht dagegen an, wenn die Personalführung sich hinstellt und sagt: "Das haben wir schon immer so gemacht"

Auch die Stufenzuordnung war ein Akt, das hat auch nur durch meine Hartnäckigkeit funktioniert. Nachdem ich die Vorschrift, den Tarifvertrag etc. mit den entsprechenden Paragrafen vorgelegt habe, ging es dann plötzlich und sie hatten kaum eine andere Wahl.

MoinMoin:
Korrekt, wenn der AG nur im Tarifrecht unfähige Personaler hat, dann ist man halt selbst gefragt seine Rechte und Pflichten, die man mit dem AV abgeschlossen hat zu ermitteln.
Und wenn (wie bei Eingruppierung oder Stufenzuordnung öfters mal vorkommt) es dann eine unterschiedliche Rechtsmeinung besteht, dann kann nur ein Gericht einem zu seinem Recht verhelfen.

Ansonsten bei Zulage o.ä. KANN Regelungen ist es ganz einfach:
Der AG Kann sie zahlen, muss es aber nicht.

Und wenn der AG dir nicht zahlen will, obwohl er könnte, dann musst du ihm mitteilen, dass du auch gehen kannst oder wirst, wenn er nicht will.

Gutes Personalmanagement ist äußerst selten im öD und in Bereichen wo mehrheitlich Beamte sind quasi nie vorhanden.

Kevin W:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.11.2023 10:42 ---Korrekt, wenn der AG nur im Tarifrecht unfähige Personaler hat, dann ist man halt selbst gefragt seine Rechte und Pflichten, die man mit dem AV abgeschlossen hat zu ermitteln.
Und wenn (wie bei Eingruppierung oder Stufenzuordnung öfters mal vorkommt) es dann eine unterschiedliche Rechtsmeinung besteht, dann kann nur ein Gericht einem zu seinem Recht verhelfen.

Ansonsten bei Zulage o.ä. KANN Regelungen ist es ganz einfach:
Der AG Kann sie zahlen, muss es aber nicht.

Und wenn der AG dir nicht zahlen will, obwohl er könnte, dann musst du ihm mitteilen, dass du auch gehen kannst oder wirst, wenn er nicht will.

Gutes Personalmanagement ist äußerst selten im öD und in Bereichen wo mehrheitlich Beamte sind quasi nie vorhanden.


--- End quote ---



Die Stufenzuordnung konnte ich ja gottseidank alleine Regeln. Ist vom Prinzip auch nicht so clever, in der Probezeit gleich solche "Stänkereien" anzufangen.

Ich denke nicht, dass das Problem ist, dass der Arbeitgeber nicht zahlen will, denn das will er ja. Nur die übergeordnete Dienststelle sieht das halt anders. Ich hätte ja nicht den Auftrag vom AbtLtr. bekommen, wenn er dies auch nicht beabsichtigen möchte. Davon wurde schon während meiner Dienstzeit als Soldat gesprochen, dass es eine Zulage geben soll, aber wenn man sich nicht selber kümmert, passiert eben nichts.

Hier besteht eher das Problem, der AG willl zahlen, aber denkt er kann nicht, weil er nur die Hälfte vom Tarifvertag kennt und diesen auch noch falsch interpretiert.

Aber Alles in Allem denke ich, dass ich alle Möglichkeiten einer Zulage hier angesprochen und ausgeschöpft habe.

Gibt es Erfahrungen zu außertariflichen Zulagen? Diese muss zwar vom BMVg genehmigt werden, was den Prozess vermutlich noch deutlich mehr in die Länge zieht, aber mir sind keine weiteren Vorgaben bekannt, als diese für die AT-Zulage.

MoinMoin:
Deine Dienststelle ist nicht dein AG. Und die übergeordnete Dienststelle auch nicht, dass sind alles nur teile deines AGs.  ;D
Wenn der AG als will, dann kann er. Dein Problem ist, dass die ihn vertretenden und für dich verantwortlichen stellen einfach zu unfähig im Tarifrecht sind.

Kevin W:
Weiß jemand, ob die Zulage nach §16 , 6 formlos, oder über ein bestimmtes Formular beantragt wird?

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