Autor Thema: Schriftliche Zusage eines Stufenaufstiegs bei Wechsel in eine andere Behörde  (Read 992 times)

AK02112023

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Hallo zusammen,

ich bin als Tarifbeschäftigte von einer Bundesbehörde in eine andere Bundesbehörde per Abordnung mit Ziel der Versetzung Anfang September gewechselt. Im alten Amt bekam ich EG 11, IT Fachzulage und befand mich in Stufe 3 (automatische Steigung in 4 würde Oktober 2024 anstehen). Bei der neuen Behörde habe ich EG 11 und Stufe 5 + IT Fachzulage angeboten bekommen, was durch den Personalrat abgesegnet und mir per E-Mail schriftlich zugesagt wurde.

Nun plötzlich scheint es Probleme wegen dem Sprung von Stufe 3 auf 5 zu geben und die Personalabteilung informierte mich dass sie nun etwas rechtliches intern klären müssten, um zu gucken ob das überhaupt möglich ist. Sie sagten mir auch, dass sie parallel an einer Alternativlösung arbeiten würden. Ich warte seit 2 Wochen auf eine Rückmeldung und bin total nervös, da ich nicht einschätzen kann welche Optionen/Rechte mir zustehen falls der Worstcase eintritt. Ende November ist meine Abordnung vorbei und bisher habe ich sehr positives Feedback für meine Arbeit erhalten und ich würde gerne hier bleiben. Allerdings möchte ich auch die schriftlich zugesagte Erfahrungsstufe erhalten, da es ein maßgebliche Grund für meinen Wechsel war.

Wie schätzt ihr die Situation ein? Welche Optionen habe ich? Bzw. Kann es wirklich sein dass die versprochene Stufe trotz schriftlicher Zusage nicht erhalte?

Danke und Viele Grüße

MoinMoin

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Stufenlaufzeiten können nur bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung verkürzt werden.
Mann müsste dich also 2x wegen erheblich überdurchschnittlicher Leistung entsprechend belohnen.
(Und das obwohl du in der einen Stufen keine Minute gearbeitet hast)
Theoretisch sicherlich möglich, faktisch dürfte da aber eine PR Bauchschmerzen bekommen.
Man kann dir jedoch ohne Problem das Entgelt der Stufe 5 zahlen durch Anwendung von der §16.6 Zulage.

Übertariflich kann der AG natürlich jederzeit einfach sagen, hier du hast jetzt die Stufe x.

AK02112023

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Vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr weiter das Ganze besser einschätzen zu können!