Hast du denn einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, sodass du eine neue Tätigkeit aufgenommen hast, nachdem das alte Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Fristablauf beendet wurde? Wenn ja, ist es erst einmal ein neues Arbeitsverhältnis. Zwar beim gleichen Arbeitgeber, aber dennoch. Da du keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst, sichert dir in diesem Fall der TV-L nur die Stufe 1 zu. Der AG kann deine vorherigen Zeiten der Berufserfahrung bei Einstellung (wenn es Personalgewinnungsprobleme gibt) als förderlich anerkennen, muss es aber nicht. In jenem Fall wäre bei Einstellung die Stufe bzw. anrechenbare Laufzeit zu vereinbaren.