Höhergruppierung von E7/6 nach E9a

Begonnen von prachtie, 02.11.2023 21:07

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prachtie

Hallo, ich wurde gerade im TV-L von der E7/6 in die E9a höhergruppiert. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, das eine Eingruppierung in E9a Stufe 5 hätte erfolgen müssen. Jetzt habe ich heute den ersten (neuen) Lohnzettel bekommen und da ist es nur eine E9a Stufe 4.  ::) Was meint ihr?

MeinerEiner

Laut Eingruppierungsmatrix ist eine Höhergruppierung in die E9a/4 gar nicht möglich. Von der E7/6 geht's auf jeden Fall in die E9a/5.

sgnd

Hallo,
ich würde mich dieser Frage anschließen und für meinen Fall nach einer Antwort fragen:
Ich habe 2 Jahre und 11,5 Monate in TV-L Entgeltgruppe 6 gearbeitet und habe nun eine neue Stelle in Entgeltgruppe 9a bekommen.
Gibt es da eine Höhergruppierung und wie berechnet sich die?
Danke
sgnd

cyrix42

Zitat von: prachtie in 02.11.2023 21:07
Hallo, ich wurde gerade im TV-L von der E7/6 in die E9a höhergruppiert. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, das eine Eingruppierung in E9a Stufe 5 hätte erfolgen müssen. Jetzt habe ich heute den ersten (neuen) Lohnzettel bekommen und da ist es nur eine E9a Stufe 4.  ::) Was meint ihr?

Da hat wohl jemand den §17 Absatz (4) TV-L nicht ordentlich gelesen. Zwar führt eine Höhergruppierung nach Satz 1 immer mindestens in die Stufe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird (was in der EG 9a ausgehend von EG 7/6 tatsächlich die Stufe 4 wäre). Allerdings wurde dann der zweite Teilsatz übersehen, der verlangt, dass bei einer Eingruppierung über mehrere Entgeltgruppen so vorgegangen wird, als würde eine Höhergruppierung über jede Zwischengruppe stattfinden. Also führt hier eine Höhergruppierung aus der EG 7/6 via der 8/5 in die 9a/5.

cyrix42

Zitat von: sgnd in 02.11.2023 22:57
Hallo,
ich würde mich dieser Frage anschließen und für meinen Fall nach einer Antwort fragen:
Ich habe 2 Jahre und 11,5 Monate in TV-L Entgeltgruppe 6 gearbeitet und habe nun eine neue Stelle in Entgeltgruppe 9a bekommen.
Gibt es da eine Höhergruppierung und wie berechnet sich die?
Danke
sgnd

Eine Nachfrage zu deinem Fall: Hast du innerhalb deines Arbeitsvertrages neue Aufgaben zugewiesen bekommen, oder lag ein Job-Wechsel vor (also neuer Arbeitgeber — nicht zu verwechseln mit neuem Arbeitsort/ neue Behörde des gleichen Arbeitgebers — oder neuer Arbeitsvertrag nach Ende des alten, z.B., weil dieser befristet war und ausgelaufen ist)?

Wenn dir innerhalb deines Arbeitsverhältnisses höherwertige Aufgaben zugewiesen wurden, dann liegt eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vor, die zu einer Höhergruppierung führt. Aber sowohl aus EG 6/2 als auch EG 6/3 (wenn du deine 3 Jahre in der EG 6 voll hättest) führt eine Höhergruppierung jeweils in die EG 9a/2, wobei die Stufenlaufzeit bei 0 beginnt.

Solltest du dagegen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein, so besteht erst einmal nur Anspruch auf Stufe 1, da du bisher keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst.

Johann

Ich lasse mal die Höhergruppierungsmatrix hier stehen (ist ein ganz famoses Stück formatierter Text):
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

sgnd

Zitat von: cyrix42 in 02.11.2023 23:50

Eine Nachfrage zu deinem Fall: Hast du innerhalb deines Arbeitsvertrages neue Aufgaben zugewiesen bekommen, oder lag ein Job-Wechsel vor (also neuer Arbeitgeber — nicht zu verwechseln mit neuem Arbeitsort/ neue Behörde des gleichen Arbeitgebers — oder neuer Arbeitsvertrag nach Ende des alten, z.B., weil dieser befristet war und ausgelaufen ist)?

Wenn dir innerhalb deines Arbeitsverhältnisses höherwertige Aufgaben zugewiesen wurden, dann liegt eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vor, die zu einer Höhergruppierung führt. Aber sowohl aus EG 6/2 als auch EG 6/3 (wenn du deine 3 Jahre in der EG 6 voll hättest) führt eine Höhergruppierung jeweils in die EG 9a/2, wobei die Stufenlaufzeit bei 0 beginnt.

Solltest du dagegen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen sein, so besteht erst einmal nur Anspruch auf Stufe 1, da du bisher keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst.

Hallo, danke für deine Antwort.
Ich habe in der gleichen Behörde das Dezernat gewechselt, dazwischen lag ein halbes Jahr pause. Also scheint es wohl ein neues Anstellungsverhältnis zu sein? Wer beurteilt denn so etwas?
Tatsächlich wurde ich fälschlicherweise im neuen Job auch noch nach dem alten Job bezahlt.
LG

cyrix42

Hast du denn einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, sodass du eine neue Tätigkeit aufgenommen hast, nachdem das alte Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Fristablauf beendet wurde? Wenn ja, ist es erst einmal ein neues Arbeitsverhältnis. Zwar beim gleichen Arbeitgeber, aber dennoch. Da du keine einschlägige Berufserfahrung in der EG 9a mitbringst, sichert dir in diesem Fall der TV-L nur die Stufe 1 zu. Der AG kann deine vorherigen Zeiten der Berufserfahrung bei Einstellung (wenn es Personalgewinnungsprobleme gibt) als förderlich anerkennen, muss es aber nicht. In jenem Fall wäre bei Einstellung die Stufe bzw. anrechenbare Laufzeit zu vereinbaren.

Albeles

Ich benutze mittlerweile fast immer dieses Tool:

http://hg-tvl.bplaced.net/

Scheint super zu funktionieren. Bisher passte es immer.

cyrix42

Wäre es nicht einfacher, selbst zu denken, als sich auf irgendwelche Tools zu verlassen, von denen man nicht weiß, ob die Leute auch mit den aktuellen Daten arbeiten und den Tarif-Vertrag überhaupt gelesen und verstanden haben?

Albeles

natürlich...allerdings halte ich den User hier aus dem Forum der das Tool erstellt hat für sehr versiert. Und ich schaue ja auch immer nochmal auf die Matrix. Der eigentliche Sinn für das Tool war ja eher was an Gehalt rauskommt.
Natürlich sollte man Grundsätzlich immer hinterfragen, da bin ich bei Dir.

cyrix42

Wahrscheinlich wird das Werkzeug ja auch de richtigen Antworten geben. Aber gerade dann, wenn Dinge im Fluss sind, wäre ich mir da nicht so sicher, ob das alles auch immer passt.

Im Zweifelsfall würde ich immer die Original-Quellen zum Nachschauen empfehlen.