Autor Thema: [NW] Schule - Beförderung nach A15  (Read 3946 times)

anucard

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[NW] Schule - Beförderung nach A15
« am: 05.11.2023 12:14 »
Hallo zusammen,
ich bin nun schon seit einigen Jahren stiller Mitlesen des Forums und habe mich stets über die hilfreichen  Informationen erfreut, die ich hier entnehmen durfte.
Nun habe ich eine Frage, deren Beantwortung ich auch bei Nutzung der Suche-Funktion nicht klären konnte.

Zum Kontext: Im Bewerbungsportal STELLA (Beförderungsstellen) sind mehrere Stellen für Funktionsstellen als "Fachleiter/-in zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (w/m/d). ..." in einem Regierungsbezirk ausgeschrieben. Diese sind mit dem Hinweis auf § 28 Abs. 1 LVO versehen. Darüber hinaus hat die zuständige Bezirksregierung als einzige Bezirksregierung NRWs nun unter den den besonderen Hinweisen folgende Einschränkung getroffen:
"Bewerben können sich ausschließlich Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A 14 der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt oder vergleichbare Tarifbeschäftigte von öffentlichen Gymnasien im Regierungsbezirk [...]"

Zur Zeit bin ich Oberstudienrat an einer Gesamtschule im entsprechenden Regierungsbezirk und damit scheinbar vom Bewerbungsverfahren bereits vorab ausgeschlossen.
Daher meine Frage: Ist diese Einschränkung der Bezirksregierung unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Beamtentum statthaft?

Vielen Dank vorab für eure Hinweise und Antworten!

Opa

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #1 am: 05.11.2023 12:52 »
Nein. Es wäre statthaft, wenn mindestens A14 gefordert wäre. Mit der jetzigen Formulierung sind Statusbewerber, also Lehrer, die bereits A15 haben, ausgeschlossen. Das ist ein Verstoß gegen die Anforderung der Bestenauslese.

Der Ausschluss niedrigerer Besoldungsgruppen hingegen ist nicht zu beanstanden. Hier steht dem Dienstherrn ein großer Ermessensspielraum zur Verfügung.

clarion

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #2 am: 05.11.2023 12:57 »

So wie das formuliert ist, sind alle Oberstudienräte der LG2, 2. Einstiegsamt bewerbungsberechtigt. Tarifbeschäftigte  nur dann, wenn sie an einem Gymnasium beschäftigt sind. Somit  müsstest Du bewerbungsberechtigt sein.

LehrerInNRW

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #3 am: 05.11.2023 18:52 »
Nein. Es wäre statthaft, wenn mindestens A14 gefordert wäre. Mit der jetzigen Formulierung sind Statusbewerber, also Lehrer, die bereits A15 haben, ausgeschlossen. Das ist ein Verstoß gegen die Anforderung der Bestenauslese.

Welche möglichen Folgen hat den der Verstoß gegen die Bestenauslese?

clarion

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #4 am: 05.11.2023 18:56 »
Ein A15er, der sich genau für diese Stelle interessiert, könnte eine Konkurrentenklage anstrengen oder das Verfahren noch vor der Auswahlentscheidung stoppen.

Gebetsmuehle

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #5 am: 06.11.2023 11:50 »
Für gewöhnlich hat der Dienstherr einen Ermessensspielraum, ob er einen Dienstposten lediglich für Beförderungsbewerber ausschreibt oder auch besoldungsgleiche Bewerberinnen und Bewerber zulässt.

Ich würde hier jetzt erstmal keinen Verstoß gegen die Bestenauslese erkennen. Und solange die Gremien das mitmachen..

AVP

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #6 am: 08.11.2023 17:45 »
Nein. Es wäre statthaft, wenn mindestens A14 gefordert wäre. Mit der jetzigen Formulierung sind Statusbewerber, also Lehrer, die bereits A15 haben, ausgeschlossen. Das ist ein Verstoß gegen die Anforderung der Bestenauslese.

Der Ausschluss niedrigerer Besoldungsgruppen hingegen ist nicht zu beanstanden. Hier steht dem Dienstherrn ein großer Ermessensspielraum zur Verfügung.

Das würde ich anzweifeln. Es steht dem Dienstherren im Rahmen seines Organisationsermessens frei entsprechende Einschränkungen zu treffen sofern sie objektiv begründet sind.

Beispiele für diese Vorgehensweise wäre mit der Ausschreibung im Rahmen der Personalförderung eine Beförderung zu ermöglichen oder derzeit keine freie Planstelle A15 zur Verfügung zu haben.

Zur Frage von OP: je nach Haushaltsorganisation ist denkbar dass die Planstellen der Lehrer je nach Schulform in unterschiedlichen Titeln verankert sind. Es ist möglich, dass der Dienstherr mit der Ausschreibung zB das Ziel verfolgt im Titel „Gymnasien“ eine Planstelle A14 frei zu wirtschaften; oder das Beschäftigungsvolumen im Titel „Gymnasien“ ist erschöpft, sodass keine Personalmehrung im Titel möglich ist. Diese würde eintreten wenn du aus dem Titel „Gesamtschule“ in den Titel „Gymnasium“ wechselt, nicht aber wenn im Titel Gymnasium eine BV-Neutrale Beförderung stattfindet, die lediglich Auswirkungen auf das Personalkostenbudget hat. Eine entsprechende Einschränkung kann mMn daher zulässig sein.
« Last Edit: 08.11.2023 17:52 von AVP »

anucard

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #7 am: 08.11.2023 20:11 »
Vielen Dank für die hilfreichen Anregungen und Einschätzungen zu meiner Frage!

Reisinger850

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #8 am: 08.11.2023 20:18 »
Passt in Ansätzen hier her:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6384.pdf

Die SPD in NRW fordert höherer Dienst für alle.
Interessant wäre die neue Ausgestaltung der Beförderungen sowie Funktionsstellen

NRW83

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #9 am: 30.11.2023 10:10 »
Grade passiert das Gegenteil von einer großen Beförderungswelle. Die Anzahl der A14 Stellen für weiterführende Schulen ist massivst zurückgefahren worden, um die Grundschulbeförderungen zu finanzieren. Aktuell werden von den Schulleitungen die Gespräche mit den ganzen A13ern geführt, die eigentlich für eine Beförderung vorgesehen waren und ihnen mitgeteilt, dass es nahezu keine Stellen mehr gibt. Wer jetzt noch freiwillig die ganzen Zusatzaufgaben (Stunden-/Vertretungsplan, Orga mdl. Abiprüfungen, digitale Tafeln etc. etc.) übernehmen soll, wenn es fast keine Aussicht auf Beförderung mehr gibt und die Meisten jetzt ernsthaft dauerhaft mit Grundschullehrern gleichgestellt sind, ist mir ein Rätsel. Dürfte alles nicht für mehr Motivation sorgen...

begde123

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Antw:[NW] Schule - Beförderung nach A15
« Antwort #10 am: 14.12.2023 15:42 »
Also an unserem Berufskolleg in NRW haben wir gerade erst 3 A14er Stellen für Januar bekommen.