Autor Thema: [Allg] Widerspruch Besoldung  (Read 4211 times)

Tini123

  • Gast
[Allg] Widerspruch Besoldung
« am: 06.11.2023 12:42 »
Hallo zusammen,

ich bin noch nicht lange verbeamtet und eine Kollegin meinte, dass ich Widerspruch gegen die Besoldung einlegen sollte. Ich habe dazu schon ein bisschen gelesen, aber verstehe das nicht wirklich.

Die Beamtenbesoldung wird ja per Gesetz geregelt. Was bringt ein Widerspruch? Wann/wie bekomme ich dann rückwirkend Geld? Gab es durch einen Widerspruch tatsächlich schonmal rückwirkend Geld?

Und kommt der Widerspruch in die Personalakte?

Danke für eure Erklärungen!
« Last Edit: 07.11.2023 14:55 von Admin2 »

philipph

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Widerspruch Besoldung
« Antwort #1 am: 06.11.2023 13:44 »
Dieser Thread liefert die Grundlage für deinen Widerspruch:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html


ACDSee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 144
Antw:Widerspruch Besoldung
« Antwort #2 am: 06.11.2023 18:04 »
Hallo Tini,

Zitat
Die Beamtenbesoldung wird ja per Gesetz geregelt. Was bringt ein Widerspruch?

Der WS wird gegen die Bezügestelle gerichtet. Der WS dienst zur Sicherung deiner Rechte, damit Anspruche nicht verfallen. Legst du keinen WS im laufenden Jahr ein, kannst du deine Besoldung nicht mehr sinnvoll rückwirkend angreifen.

Zitat
Wann/wie bekomme ich dann rückwirkend Geld?

Wann ist bei Einlegung des WS unklar. Im Regelfall gibt es grob zwei relevante Zeitpunkte:
1. nach Änderung der Rahmenbedigungen (Landesgesetz)
2. nach gerichtlicher Feststellung einer Unteralimentierung

im Normalfall erlässt das Finanzministerium einen Erlass an die Bezügestellen, Nachzahlungen für bestimmte Personengruppen vorzunehmen. Die Zahlung erfolgt dann mit einer Gehaltsauszahlung.

Zitat
Gab es durch einen Widerspruch tatsächlich schonmal rückwirkend Geld?

Ja. z.B. haben in Sachsen-Anhalt Beamte mit 3 oder mehr Kindern erhöhte Kinderzuschläge für das dritte Kind nur rückwirkend vor (glaube 2018?) erhalten, wenn sie WS eingelegt hatten. Alle anderen erhielten die höheren Zuschläge erst mit inkrafttereten der gesetzlichen Änderung, jedoch maximal rückwirkend bis 2018.

Wer z.B. seit 2010 regelmäßig WS eingelgt hatte, bekam somit eine erheblich höhere Rückzahlung.

Zitat
Und kommt der Widerspruch in die Personalakte?

Nein.

Ytsejam

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 123
Antw:Widerspruch Besoldung
« Antwort #3 am: 07.11.2023 07:29 »

Zitat
Gab es durch einen Widerspruch tatsächlich schonmal rückwirkend Geld?

Wer z.B. seit 2010 regelmäßig WS eingelgt hatte, bekam somit eine erheblich höhere Rückzahlung.


Um das mal in Zahlen auszudrücken: Beamte mit 3+ Kindern haben Nachzahlungen in Höhe von 25.000 - 50.000€ erhalten. Netto. Ohne eine entsprechende Widerspruchswelle und gerichtlichen Druck wäre der jeweilige Gesetzgeber auch garantiert nicht auf die Idee gekommen, freiwillig kinderreiche Beamte nachträglich höher zu alimentieren.

Ich erinnere auch an die altersdiskriminierende Besoldung in NRW, wo ein Widerspruch erfolgreich zur Nachzahlung geführt hat. Da waren es zwar nicht so viel €, aber der Stundenlohn kann sich sehen lassen für einmal im Jahr einen vorgefertigten Widerspruch auszudrucken und zu unterschreiben.

qou

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Widerspruch Besoldung
« Antwort #4 am: 07.11.2023 10:24 »
Hallo, falls du in Bayern bist, ist ein Widerspruch auch online im MitarbeiterService unter dem Bereich Formulare/Widerspruch/Besoldung möglich.

Vielleicht gibt es das auch so komfortabel in anderen Ländern, kann ich dir nicht sagen.

AVP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 142
Antw:Widerspruch Besoldung
« Antwort #5 am: 08.11.2023 17:31 »

Nein.

Natürlich kommt der Widerspruch in die Personalakte. In der Regel in die Bezügeakte, welche bei dem Besoldungsamt geführt wird. Diese Akte ist aber auch ein Bestandteil der Personalakte.

Würde der Widerspruch nicht in die Akten aufgenommen werden könnte man gar nicht rückverfolgen wer wann Widerspruch eingelegt hat.

Eine dadurch stattfindende Benachteiligung ist aber eher unwahrscheinlich (und selbstverständlich rechtswidrig), insbesondere da dieser Teil der Personalakte ja (in der Regel) extern geführt wird und die unmittelbaren Vorgesetzten sowie die eigene Behörde davon eher nichts erfährt. Garantien wird da aber niemand geben können.

UncleSven93

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:[Allg] Widerspruch Besoldung
« Antwort #6 am: 12.11.2023 22:02 »
Hallo,

kann mir einer erklären wie genau man Einspruch einlegt?

Entschuldigt die vermeintliche "Anfängerfrage" aber habe mit so etwas bisher noch gar keine Berührungspunkte gehabt.

Viele Grüße und Lieben Dank