Autor Thema: VBL wird nicht ausgezahlt?  (Read 2786 times)

PublicHeini

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VBL wird nicht ausgezahlt?
« am: 06.11.2023 15:10 »
Hallo in die Runde,

da ich demnächst verbeamtet werden, habe ich bzgl. meiner Zahlung bei der VBLKlassik Ost erkundigt.
Aussage von der Sachbearbeiterin: Meine AN-Anteile bekomme ich nicht ausgezahlt und bekomme die bis dato angesparten Ansprüche unverzinst zu meiner Pension dazu.

Ich habe das aus dem Forum anders vernommen.

Was stimmt denn jetzt?

oorschwerbleede

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #1 am: 06.11.2023 15:32 »
Hast du denn deine Wartezeit schon erfüllt? Nur wenn die Anwartschaft noch nicht unverfallbar ist, ist eine vorzeitige Beitragserstattung möglich.

PublicHeini

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #2 am: 06.11.2023 15:41 »
es sind jetzt genau drei Jahre.

oorschwerbleede

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #3 am: 06.11.2023 16:27 »
Und Zeiten bei einer anderen Versorgungskasse, mit der gegenseitige Anerkennungsabkommen bestehen, hast du auch nicht? Dann sollte es m. E. eigentlich funktionieren. Schau mal bei der VBL direkt rein - da gibt es auch einen Antrag auf vorzeitige Beitragserstattung.

oorschwerbleede

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #4 am: 06.11.2023 16:30 »
Bei der VBL ist dazu folgendes veröffentlicht:

"Die beitragsfrei Versicherten, die die Wartezeit nicht erfüllt haben, können die Erstattung der von Ihnen geleisteten Beiträge beantragen. Die Beiträge im Tarifgebiet Ost, die in die Kapitaldeckung geleistet wurden, führen zu einer sofort unverfallbaren Anwartschaft."

Trifft bei dir der zweite Satz zu? Dann spielt die Wartezeit keine Rolle und du kommst nicht an die Beiträge. Ansonsten kannst du den Antrag auf Auszahlung stellen.

cyrix42

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #5 am: 06.11.2023 22:41 »
... wobei mittlerweile auch im Tarif-Gebiet West nach 36 Monaten mit Pflichtbeiträgen die Wartezeit durch bloßen Zeitablauf erreicht werden kann.

PublicHeini

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #6 am: 07.11.2023 07:43 »
Bei der VBL ist dazu folgendes veröffentlicht:

"Die beitragsfrei Versicherten, die die Wartezeit nicht erfüllt haben, können die Erstattung der von Ihnen geleisteten Beiträge beantragen. Die Beiträge im Tarifgebiet Ost, die in die Kapitaldeckung geleistet wurden, führen zu einer sofort unverfallbaren Anwartschaft."

Trifft bei dir der zweite Satz zu? Dann spielt die Wartezeit keine Rolle und du kommst nicht an die Beiträge. Ansonsten kannst du den Antrag auf Auszahlung stellen.

auf trifft leider Punkt zwei zu da ich im Tarif Ost bin. Da erhältst du weniger vom Staat als Zulage, wirst schlechter gegenüber der Rente gestellt als der gleiche Tarifler 200m von mir entfernt und bekommst nachher noch unverzinst dein Geld als Rente. Läuft.

oorschwerbleede

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #7 am: 07.11.2023 08:01 »
Ja, das VBL-System ist sehr ungerecht zwischen West und Ost. Nur weiß das leider kaum jemand und es fällt regelmäßig bei der Berichterstattung unter den Tisch. Im Gebiet West zahlt der AN gerade mal 1,81% der insgesamt 7,3%igen Umlage (also rund ein Viertel). Im Gebiet Ost sind es auch insgesamt 7,3% - aber davon zahlt der AN 4,25% (also gut 58% und damit mehr als das 2,3-fache als im Westen). Und das tolle ist ja, wechselst du von West nach Ost, zahlst du nicht etwa wie jeder andere Ostler auch deine 4,25% - nein, du bleibst bei der Westfinanzierung...

Es sind diese versteckten Ungerechtigkeiten, die den Graben zwischen Ost und West einfach offen halten...

cyrix42

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #8 am: 07.11.2023 08:15 »
Allerdings dürften auf die VBL-Ost-Betriebsrente weniger Steuern anfallen als auf die im Gebiet West. (Bei im Tarifgebiet Ost erwirtschaftete Anwartschaften dürfte nur der Ertragsanteil besteuert werden, in West ganz.)

Und natürlich wird hat man eine Verzinsung („Altersfaktor“) bei den VBL-Beiträgen. Dass diese nicht durch den Kapitalmarkt erfolgt, sondern intern durch eine höhere Vergabe von VBL-Punkten für das gleiche Brutto in jüngeren Jahren als später ist natürlich dennoch eine Form der Verzinsung; in Hochzins-Zeiten ist dieses Vorgehen eher nachteilig, in Tiefzins-Situationen aber von Vorteil für die Arbeitnehmer_innen…

MoinMoin

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #9 am: 07.11.2023 08:40 »
Ja, das VBL-System ist sehr ungerecht zwischen West und Ost. Nur weiß das leider kaum jemand und es fällt regelmäßig bei der Berichterstattung unter den Tisch. Im Gebiet West zahlt der AN gerade mal 1,81% der insgesamt 7,3%igen Umlage (also rund ein Viertel). Im Gebiet Ost sind es auch insgesamt 7,3% - aber davon zahlt der AN 4,25% (also gut 58% und damit mehr als das 2,3-fache als im Westen). Und das tolle ist ja, wechselst du von West nach Ost, zahlst du nicht etwa wie jeder andere Ostler auch deine 4,25% - nein, du bleibst bei der Westfinanzierung...

Es sind diese versteckten Ungerechtigkeiten, die den Graben zwischen Ost und West einfach offen halten...
Dafür zahlt der Ostler weniger Steuern und hat mehr Netto als der Westler.
Also der Graben macht sich da schon bemerkbar, dass ich Westler im Osten über 100€ Netto mehr zur Verfügung hätte.

Gnadenlose Ungerechtigkeit!

Also ich glaube du hast da was nicht ganz richtig verstanden.

oorschwerbleede

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #10 am: 07.11.2023 09:03 »
Aber warum überhaupt diese unterschiedliche Finanzierung? Eigentlich gibt es dafür keinen Grund...

Warum sollten wir Ostler eigentlich weniger Steuern zahlen? Das wäre mir neu, wenn das EStG nach Ost und West unterscheidet.

cyrix42

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #11 am: 07.11.2023 09:52 »
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht nach Ost oder West, wohl aber nach einer Finanzierung der (Betriebs-)Rente im Umlage- oder kapitalgedeckten Verfahren. Im ersten Fall ist die volle Rente steuerpflichtig, im zweiten nur der Ertragsanteil.

Wieso die unterschiedliche Finanzierung? Hier kann ich nur spekulieren. Ich tippe darauf, dass man in den 90ern im Osten nicht einfach das gewachsene System der alten Bundesländer übernehmen, sondern sich als AG "mit besonderer Situation" hier anders aufstellen wollte. Aber falls jemand genauere Kenntnisse hat, würde mich das auch interessieren. :)

MoinMoin

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #12 am: 07.11.2023 10:03 »
Aber warum überhaupt diese unterschiedliche Finanzierung? Eigentlich gibt es dafür keinen Grund...

Warum sollten wir Ostler eigentlich weniger Steuern zahlen? Das wäre mir neu, wenn das EStG nach Ost und West unterscheidet.
Weil man unterschiedliche VBLs hat, die unterschiedlich steuerlich begünstigt sind.
Ein kleiner eigenständiger Blick in den TV-L Rechner würde dir da helfen und dein Gerechtigkeitsgefühl hoffentlich wieder grade biegen.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5


Über die historischen Gründe kann ich dir leider keine Auskunft geben.

oorschwerbleede

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #13 am: 07.11.2023 13:00 »
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht nach Ost oder West, wohl aber nach einer Finanzierung der (Betriebs-)Rente im Umlage- oder kapitalgedeckten Verfahren. Im ersten Fall ist die volle Rente steuerpflichtig, im zweiten nur der Ertragsanteil.

Ok, das ist interessant. Aber ich denke, die geringe steuerliche Begünstigung über vielleicht 15 Jahre (im Durchschnitt) gleichen den geringeren Nettolohn über 45 Arbeitsjahre nicht aus.

MoinMoin

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Antw:VBL wird nicht ausgezahlt?
« Antwort #14 am: 07.11.2023 13:05 »
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht nach Ost oder West, wohl aber nach einer Finanzierung der (Betriebs-)Rente im Umlage- oder kapitalgedeckten Verfahren. Im ersten Fall ist die volle Rente steuerpflichtig, im zweiten nur der Ertragsanteil.

Ok, das ist interessant. Aber ich denke, die geringe steuerliche Begünstigung über vielleicht 15 Jahre (im Durchschnitt) gleichen den geringeren Nettolohn über 45 Arbeitsjahre nicht aus.
Du meinst den geringeren Nettolohn den die Westler gegenüber den Ostlern haben?
Also da ich sich bisher noch kein Westler darüber beschwert hat, dürfte es erträglich sein.