Autor Thema: SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie  (Read 3508 times)

Krissi123

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Hallo liebe Mitglieder,
sorry falls dieses Thema schon mal kam.
Ich habe momentan zwei Anliegen. Ich bitte euch nur zu antworten, wenn ihr es 100% ig wisst, bestenfalls schon selbst die Erfahrung gemacht habt oder jemanden kennt.

Derzeit bin ich noch in Elternzeit und fange ab Januar wieder im SuE an.
Hier sind meine Fragen:
1.
Habe ich in Elternzeit Anspruch auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Dezember oder ist das komplett dem Arbeitgeber überlassen? Evtl auch eine verkürzte Zahlung?
2.
Habe ich noch Anspruch auf die Inflationsprämie von Juni oder zumindest eine Teil davon, wenn ich ab Januar wieder arbeite?

Ich bin euch sehr dankbar für jede Antwort. Zum Ende der Elternzeit wird das Geld schon echt knapp und ich möchte einfach wissen, ob ich mich auf eine kleine Erleichterung freuen kann.

Liebe Grüße

ISN

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #1 am: 07.11.2023 12:46 »
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

McOldie

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #2 am: 07.11.2023 12:51 »
Zu 2: für die rückwirkende Zeit gibt es kein Anspruch. Für die Monate Januar u. Febr. 2023 besteht ein ein Anspruch auf die monatl. Zahlung soweit  an mindestens 1 Tag in diesem Monat Anspruch auf Entgelt besteht.

Krissi123

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #3 am: 07.11.2023 13:43 »
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

Das Kind ist 2022 geboren. Also wahrscheinlich dann keine Jahressonderzahlung?

andi1504

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #4 am: 07.11.2023 14:33 »
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

Das Kind ist 2022 geboren. Also wahrscheinlich dann keine Jahressonderzahlung?

Es kommt darauf an, wann im Jahr 2022 das Kind geboren wurde bzw. wann die Mutterschutzfrist nach der Entbindung endete. Wenn ein Teil der Mutterschutzfrist nach der Entbindung noch in das Jahr 2023 reichte, dann hast Du für diesen Monat bzw. diese Monate ebenfalls Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung im November 2023.

Nikolett

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #5 am: 26.11.2023 14:14 »
, eine frage hätte ich über Jahressonderzahlung.
Ich befinde mich in der Elternzeit. Mein Sohn bekam ich am 31.01.2023. Ich habe eine Anspruch auf Jahressonderzahlung aber mein Arbeitgeber hat es vergessen und musste ich sie darauf aufmerksam machen dass sie es mir auch bezahlen müssen. Priblem ist dass sie gasagt haben dass sie schon Abrechnungen für NNovember gemacht haben und ich war nicht dabei. So werde ich mein Jahressonderzahlung erst ende Dezember erhalten. Mein Frage wäre ob sie es so machen dürfen? Oder kann/darf ich sagen dass ich mein Geld gern früher als ende Dezember bekommen würde? Ich finde es jetzt bisschen unrecht dass nur weil sie es vergessen haben werde ich es jetzt vor Weihnachten nicht bekommen

ISN

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #6 am: 26.11.2023 17:04 »
Du hast Anspruch darauf, die Jahressonderzahlung Ende November zu bekommen. Wie dein Arbeitgeber das managt, ist sein Problem. Bitte freundlich um einen Abschlag auf die Jahressonderzahlung. Das könnte bis Ende November noch klappen. Wenn der alternative Zahlungsweg nicht gut organisiert ist, sollte es aber trotzdem bis Ende nächster Woche klappen. Wenn es keinen alternativen Zahlungsweg gibt, ist dein Arbeitgeber schlecht organisiert.

Nikolett

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #7 am: 26.11.2023 21:15 »
Danke fürs Antwort. Ich versuche morgen anzurufen und freundlich nachzufragen. Sie sagen immer dass sie schon Abrechnungen für November gemacht haben und so geht es jetzt nicht mehr, aber ich kapiere es nicht...dann muss sie halt mein Abrechnung extra machen und fertig oder?

ISN

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #8 am: 26.11.2023 22:15 »
Vermutlich wird mit einem Abrechnungsprogramm gearbeitet, bei dem der Abrechnungstermin für November bereits Mitte November war. Aber das Programm sollte in der Lage sein, im jetzt laufenden Abrechnungsmonat Dezember die Höhe der Nachzahlung zu berechnen. Und dein Arbeitgeber sollte in der Lage sein, dir außerhalb des Abrechnungsprogramms eine Abschlagszahlung in Höhe der zuständigen Nachzahlung zu überweisen. Bei der freundlichen Nachfrage solltest du notfalls in der Lage sein, die Dringlichkeit der Zahlung zu begründen.

Nikolett

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #9 am: 27.11.2023 09:08 »
Und was könnte ich sagen falls sie weiterhin sagen würde dass es nicht geht? Muss ich es dann akzeptieren?

McOldie

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #10 am: 27.11.2023 09:24 »
u könntest Verzugszinsen geltend machen. der AG wird dieses vermutlich aber nicht berücksichtigen. Insgesamt lohnt sich ein derartiger Streit nicht.

ISN

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #11 am: 27.11.2023 09:27 »
Und was könnte ich sagen falls sie weiterhin sagen würde dass es nicht geht? Muss ich es dann akzeptieren?
Dann bleibt dir nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

Nikolett

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #12 am: 29.11.2023 20:39 »
Hallo, ich könnte diese ganze Situatio mit meinem AG klären und sogar heute habe ich meiner Jahressonderzahlung erhalten. Jetzt würde mich aber interesieren wie ich es selbe ausrechnen könnte wie hoch soll meiner Jahressondezahlung sein. Ganz kurz ich war an 02.2021 im Beschäftigingsverbot danach hab Eltergeld erhalben seit 19.12.2022 bin wieder im Beschäftigingsverbot mit Babynummer 2 und er kam am 31.01.2023 auf Welt. Es ist bei mir bisschen kompliziert, darum weiß ich jetzt nicht wie ich mein Sonderzahlung ausrechnen kann.
Danke im Voraus und schönen Abend noch

ISN

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #13 am: 29.11.2023 21:04 »
Basis ist das Entgelt des letzten Kalendermonats, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.

ISN

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Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
« Antwort #14 am: 29.11.2023 22:13 »
Lob für deinen Arbeitgeber. Wenn er tatsächlich erst aufgrund deines Anrufs die Zahlung angewiesen hat, war das blitzschnell. Die Höhe der Bruttojahressonderzahlung kannst du natürlich erst in der nächsten Gehaltsmitteilung sehen. Ich vermute aber, dass das Brutto und das Netto nahezu identisch sind, da du in diesem Kalenderjahr kein laufendes Entgelt und auch keine SV-Tage hattest.