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SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie

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Krissi123:
Hallo liebe Mitglieder,
sorry falls dieses Thema schon mal kam.
Ich habe momentan zwei Anliegen. Ich bitte euch nur zu antworten, wenn ihr es 100% ig wisst, bestenfalls schon selbst die Erfahrung gemacht habt oder jemanden kennt.

Derzeit bin ich noch in Elternzeit und fange ab Januar wieder im SuE an.
Hier sind meine Fragen:
1.
Habe ich in Elternzeit Anspruch auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Dezember oder ist das komplett dem Arbeitgeber überlassen? Evtl auch eine verkürzte Zahlung?
2.
Habe ich noch Anspruch auf die Inflationsprämie von Juni oder zumindest eine Teil davon, wenn ich ab Januar wieder arbeite?

Ich bin euch sehr dankbar für jede Antwort. Zum Ende der Elternzeit wird das Geld schon echt knapp und ich möchte einfach wissen, ob ich mich auf eine kleine Erleichterung freuen kann.

Liebe Grüße

ISN:
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

McOldie:
Zu 2: für die rückwirkende Zeit gibt es kein Anspruch. Für die Monate Januar u. Febr. 2023 besteht ein ein Anspruch auf die monatl. Zahlung soweit  an mindestens 1 Tag in diesem Monat Anspruch auf Entgelt besteht.

Krissi123:

--- Zitat von: ISN am 07.11.2023 12:46 ---Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

--- End quote ---

Das Kind ist 2022 geboren. Also wahrscheinlich dann keine Jahressonderzahlung?

andi1504:

--- Zitat von: Krissi123 am 07.11.2023 13:43 ---
--- Zitat von: ISN am 07.11.2023 12:46 ---Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

--- End quote ---

Das Kind ist 2022 geboren. Also wahrscheinlich dann keine Jahressonderzahlung?

--- End quote ---

Es kommt darauf an, wann im Jahr 2022 das Kind geboren wurde bzw. wann die Mutterschutzfrist nach der Entbindung endete. Wenn ein Teil der Mutterschutzfrist nach der Entbindung noch in das Jahr 2023 reichte, dann hast Du für diesen Monat bzw. diese Monate ebenfalls Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung im November 2023.

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