Autor Thema: befristete E13 auf unbefristet E11  (Read 1797 times)

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befristete E13 auf unbefristet E11
« am: 07.11.2023 13:26 »
Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und ich hoffe hier etwas Rat zu finden. :)

Folgende Situation:

Ich arbeite seit ca. 3 Jahren im öffentlichen Dienst (gleicher Arbeitgeber - Anstalt des öffentlichen Rechts). Zunächst als Sachbearbeiter (E10) und nach ca. 1 1/2 Jahren erhielt ich eine Stelle als Referent (E13), die ich nach wie vor innehabe. Die Stelle ist befristet und endet demnächst. Nun wurden bei dem Arbeitgeber einige neue Stellen ausgeschrieben, darunter zwei Referenten (E13) und einige Sachbearbeiter (E10). Ich und andere Kolleg*innen haben sich auf die Referentenstellen beworben.

Nun wurde mir nach den Bewerbungsgesprächen mitgeteilt, dass ich die Stelle des Sachbearbeiters erhalte und nicht die des Referenten. Stadtdessen werden zwei andere Kollegen diese erhalten. Eine der Kollegin hat zurzeit eine befristete E10 Stelle inne.

Laut meinem Vorgesetzten waren drei Bewerber (mich eingeschlossen) für den Posten des Referenten gleich auf und nur Nuancen haben den Unterschied gemacht. Zusätzlich wurde mir gesagt, dass man mich auf der Stelle des Referenten sieht, aber eben leider nur zwei Stellen zur Verfügung standen.

Nun habe ich mich gefragt, ob ich als E13 von einer E10 "ausgestochen" werden kann. Ich habe ein Zwischenzeugnis für meine E13 erhalten, welches mir  eine "hervorragende Fachkenntnis" bescheinigt und dass ich Aufgaben stets "zur vollsten Zufriedenheit" erledige.

Alle Bewerber haben zuvor beim gleichen Arbeitgeber und in dem selben Bereich gearbeitet und haben daher auch ähnliche Fachkentnisse. Nun habe ich mich gefragt, ob bei einer so knappen Entscheidung nicht das Zwischenzeugnis einen entscheidenen Faktor spielen müsste. Immerhin bescheinigt mir dieses sehr gute Arbeit als Referent. Dieses hat die E10 logischerweise nicht. Ich bin nun am überlegen, ob ich gegen dieses Ergebnis vorgehen kann bzw. dies überhaupt will. Gebe es in diesem Fall überhaupt mögliche Angriffspunkte auch in Bezug auf die Bestenauslese?

Ich hoffe ich konnte mein Anliegen gut verdeutlichen.

Viele Grüße

blondie

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Antw:befristete E13 auf unbefristet E11
« Antwort #1 am: 07.11.2023 14:39 »
Bei uns würde ein E 10er nicht an einem E 13er vorbeikommen. Da würde der Personalrat auch sofort ein Veto einlegen.

Organisator

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Antw:befristete E13 auf unbefristet E11
« Antwort #2 am: 07.11.2023 14:48 »
Anders als bei Beamten, wo die dienstliche Beurteilung und das Statusamt  gewichtige Kriterien bei der Bewerberauswahl darstellen, wäre im Angestelltenverhältnis zunächst zu prüfen, ob ein Arbeitszeugnis überhaupt bei der Auswahl eine Rolle spielt bzw. spielen muss.

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Antw:befristete E13 auf unbefristet E11
« Antwort #3 am: 07.11.2023 14:52 »
Anders als bei Beamten, wo die dienstliche Beurteilung und das Statusamt  gewichtige Kriterien bei der Bewerberauswahl darstellen, wäre im Angestelltenverhältnis zunächst zu prüfen, ob ein Arbeitszeugnis überhaupt bei der Auswahl eine Rolle spielt bzw. spielen muss.

Danke für den Hinweis, da bin ich mir gar nicht sicher, ob das Arbeitszeugnis eine Rolle gespielt hat. Muss dies vorher feststehen? Wer entscheidet denn, ob das Zeugnis herangezogen wird oder nicht? Kann man das so pauschal beantworten?

Ich würde in jedem Fall auch nochmal mit unserem Personalrat das Gespräch suchen.

MoinMoin

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Antw:befristete E13 auf unbefristet E11
« Antwort #4 am: 07.11.2023 14:56 »
Bei uns würde ein E 10er nicht an einem E 13er vorbeikommen. Da würde der Personalrat auch sofort ein Veto einlegen.
Bei uns würde ein E10 am E13 vorbei kommen, wenn die (objektiven) Beurteilungskriterien eben diese Rangfolge ergibt.
Stände Denken oder Bin-Länger-dabei gedöns findet zumindest bei uns nicht statt.

Wenn auch der PR es wie der AG sieht und die Rangfolge abnickt, dann ist die Wahrscheinlichkeit natürlich gegeben, das alles formal korrekt abgelaufen ist.


Anders als bei Beamten, wo die dienstliche Beurteilung und das Statusamt  gewichtige Kriterien bei der Bewerberauswahl darstellen, wäre im Angestelltenverhältnis zunächst zu prüfen, ob ein Arbeitszeugnis überhaupt bei der Auswahl eine Rolle spielt bzw. spielen muss.

Danke für den Hinweis, da bin ich mir gar nicht sicher, ob das Arbeitszeugnis eine Rolle gespielt hat. Muss dies vorher feststehen? Wer entscheidet denn, ob das Zeugnis herangezogen wird oder nicht? Kann man das so pauschal beantworten?

Ich würde in jedem Fall auch nochmal mit unserem Personalrat das Gespräch suchen.
Ja, der PR sollte dir was dazu sagen können.

Und normalerweise sollte vor den Gesprächen festgelegt werden, wie die Rangfolge ermittelt wird.
Am Ende gilt: Alle müssen gleich behandelt und nach objektiven Kriterien beurteilt werden.

troubleshooting

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Antw:befristete E13 auf unbefristet E11
« Antwort #5 am: 07.11.2023 15:12 »
Und normalerweise sollte vor den Gesprächen festgelegt werden, wie die Rangfolge ermittelt wird.
Am Ende gilt: Alle müssen gleich behandelt und nach objektiven Kriterien beurteilt werden.

Und dazu gibt es eben üblicherweise auch ein Protokoll. Natürlich nicht zur Einsicht für den Bewerber, aber zur Doku im Falle eines Einspruchs.