Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage an die Experten:
Seit dem 01.09. bin ich auf einer EG 10 Stelle tätig. Aktuell erfülle ich die Voraussetzung der 2. Prüfung nicht, sodass mir grundsätzlich die Zulage in Höhe des Differenzbetrags von der EG 9a zur EG 10 nach Übertragung der Tätigkeiten gezahlt werden müsste.
Nun habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen, der die Aufgaben erst übertragen möchte, wenn ich vollends eingearbeitet bin. Somit würde mir die Zulage erst ab diesem Zeitpunkt gezahlt werden. Ich habe, u.a. hier im Forum, nun aber öfters gelesen, dass die Aufgaben übertragen wurden, sobald man auf der bestimmten Stelle sitzt. Die Einarbeitungszeit spielt hierbei keine Rolle.
Was ist denn nun korrekt? Und woraus genau geht es hervor?