Hallo Community,
vielleicht habt ihr eine Antwort auf mein Problem.
Ich bin Landesbeamter RLP mit zwei eigenen Kindern aus erster Ehe.
Ich habe erneut geheiratet und meine Frau bringt ein Kind mit in die Ehe.
Ich weiß, dass mir für mein Stiefkind normal auch der Kindergeldbezogenen Familienzuschlag zusteht.
Hier aber mein Problem:
Mein Stiefkind ist immer nur im Wochenwechsel bei uns im gemeinsamen Haushalt (Wechselmodel).
Gemeldet ist das Stiefkind bei dem leiblichen Vater. (kein Beamter oder öffentlicher Dienst) Dieser bekommt auch das Kindergeld (Familienkasse). Die hälfte dieses Kindergeldes überweist er monatlich an meine Frau.
Jetzt meine Frage, kann ich trotzdem den Kindergeldbezogenen Familienzuschlag erhalten wg. dem Wechselmodel oder bedarf es anderen Voraussetzungen?
Für eure Hilfe, bedanke ich mich im Voraus.
LG, Kevin