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Tarif- und Besoldungsrunde Hessen 2024
Helli04:
--- Zitat von: SPQR am 08.05.2024 07:49 ---Das Ergebnis ist einfach nur ein Armutszeugnis und wahnsinnig enttäuschend für alle die die 200 € Erhörung durch die Anhebung nicht erreichen. Gerade für junge Familien die, wie viele andere auch, durch die Inflation der letzten Jahre finanziell wirklich zurückstecken mussten, ist das Ergebnis ein herber Rückschlag. Durch mehrere Jahre Elternzeit und aktueller Teilzeitbeschäftigung bin ich frisch in die A10 gerutscht. Stufe 3. Also weit weg von den 200 € Sockelbetrag die versprochen wurden. Trotz der Inflationsprämie (die ich durch meine Teilzeit ja auch nur anteilig erhalte), ist das einfach ein Witz. Ich persönlich habe mir viel von den Verhandlungen erhofft, aber vielleicht bin ich auch noch nicht lange genug dabei und gehe da noch zu naiv ran.
--- End quote ---
In A10 macht es doch ohnehin fast keinen Unterschied, in Teilzeit sowieso nicht?
SHBEW:
--- Zitat von: Admin am 08.05.2024 15:19 ---Das Update von
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/
und
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
ist nun erfolgt.
Wir haben auch eine Vergleichstabelle +4,8% mit +200 Euro erstellt.
--- End quote ---
Die Tabelle ist super, danke für die Mühe - so schwarz auf weiß bzw. bunt ist das wieder sehr interessant und wie so oft nicht überraschend
bettelmusikant:
Da wart ihr schnell! Mal schauen, ob die jeweiligen Bezügestellen das noch schnell genug umgesetzt bekommen!
Helmut Reinhard:
Ich halte den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) für sehr geglückt. Insbesondere die Begründung, dass „sich jede Erhöhung um einen Sockel-, Mindest- oder Festbetrag auf das verfassungsrechtliche Abstandsgebot der amtsangemessenen, abgestuften Alimentation negativ auswirkt und zu einer leistungsfeindlichen Einebnung der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen führt, war die Umrechnung der tariflich vereinbarten Sockel-, Mindest- und Festbeträgen in lineare Prozentpunkte zwingend erforderlich und insofern verfassungsrechtlich geboten.
Alle diejenigen die sich immer für eine Sockelanpassung aussprechen, sollten sich die vielfältigen höchstrichterliche Rechtsprechung zum Abstandsgebot innerhalb der Besoldungsstufen bewusst sein.
Nur Erhöhungen um den gleichen Prozentsatz über alle Besoldungsgruppen hinweg sind abstandwahrend, sie vergrößern zwar in absoluten Beträgen, verändern bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nicht.
Insofern ist der Gesetzentwurf dieser Fraktionen, wahrscheinlich unter tatkräftiger hervorragender Hilfe des Innenministeriums, sehr geglückt.
Auch in Zukunft sollte auf Sockelanpassungen aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden. Auch das Zulagen(unwesen!) sind auch deshalb immer wieder zu hinterfragen (Siehe Urteil der 5. Kammer des VG in Berlin zu dortigen Stadtzulage).
Marius:
Hallo Helmut Reinhard,
wo ist denn der Gesetzesentwurf einsehbar?
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