Ohne Zweifel, ist früher mehr mehr.
Das "Sockelproblem" löst dieser Änderungsantrag aber nicht.
Laut TV-H soll die Erhöhung in Summe, also Februar und August, mindestens 340 Euro betragen.
"Soweit die Summe der Erhöhungen nach Satz 1 Buchstaben a und b insgesamt keine Erhöhung um 340,00 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. August 2025 auf 340,00 Euro festgesetzt."
M. E. ist daher die Gesamtbetrachtung viel wichtiger als das Erreichen des Sockelbetrages im Februar. Durch das Abschmelzen der Augusterhöhung erfolgt daher nur eine Verschiebung der (empfundenen) Ungerechtigkeit: Wenn 7,9 % für 200 Euro notwendig sind, erreichen 2,5 % nicht 140 Euro. Insgesamt daher ein populistischer Taschenspieler-Trick.
Ein Sockelbetrag verursacht mehr Probleme als er zu lösen vermag. Amtsangemessene Besoldung und Übertragung des Tarifergebnisses sind untrennbar verbunden.