Hallo zusammen,
ich habe zum 01.10. bei einem neuen AG angefangen (kreisfreie Stadt) und nun habe ich in einem Gespräch Gestern gehört, dass man die Jahressonderzahlung erst nach einem halben Jahr Zugehörigkeit bekommt.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese anteilig für Oktober bis Dezember bekomme.
Wenn ich nach dem Thema google, bekomme ich widersprüchliche Aussagen.
Einmal steht dort, dass man erst nach einem halben Jahr den Anspruch hat und einmal, dass es dieses Voraussetzung nicht mehr gibt.
Wie ist hier die aktuelle Regelung bzw. Rechtslage?