Autor Thema: Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?  (Read 3355 times)

Doraymefayzo

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Hallo zusammen,

ich habe zum 01.10. bei einem neuen AG angefangen (kreisfreie Stadt) und nun habe ich in einem Gespräch Gestern gehört, dass man die Jahressonderzahlung erst nach einem halben Jahr Zugehörigkeit bekommt.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese anteilig für Oktober bis Dezember bekomme.

Wenn ich nach dem Thema google, bekomme ich widersprüchliche Aussagen.

Einmal steht dort, dass man erst nach einem halben Jahr den Anspruch hat und einmal, dass es dieses Voraussetzung nicht mehr gibt.

Wie ist hier die aktuelle Regelung bzw. Rechtslage?

Organisator

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #1 am: 08.11.2023 13:51 »
Der TVöD ist eindeutig und kennt keine halbjährige Zugehörigkeit. Dann würde ich mal beim Gesprächspartner nachfragen, woher diese Meinung kommt.

FearOfTheDuck

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #2 am: 08.11.2023 14:00 »
Die Aussage dort ist tatsächlich Quatsch. Solltest du im November tatsächlich nix ausbezahlt bekommen, dann verweise auf §20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 TVÖD und mahne zu rascher Korrektur an.

Doraymefayzo

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #3 am: 14.11.2023 09:45 »
Die Aussage dort ist tatsächlich Quatsch. Solltest du im November tatsächlich nix ausbezahlt bekommen, dann verweise auf §20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 TVÖD und mahne zu rascher Korrektur an.

Kannst Du mir noch sagen, seit wann es diesen Paragraphen gibt bzw. seit wann er seine Gültigkeit hat?
Ein Kollege hat vor zwei Jahren im Oktober hier angefangen und er hat ebenfalls keine JSZ bekommen.

Schmitti

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #4 am: 14.11.2023 10:13 »
Kannst Du mir noch sagen, seit wann es diesen Paragraphen gibt bzw. seit wann er seine Gültigkeit hat?
Seit 2005.

In welchem Laden seid ihr da gelandet? Und wieso lasst ihr das mit euch machen?


(Und wo findet man bei google dazu "widersprüchliche Aussagen"?)

ISN

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #5 am: 14.11.2023 10:25 »
Wenn das tatsächlich so praktiziert wird, obwohl es sich um TVöD-Arbeitsverträge handelt, dann in grober Unkenntnis der Tarifvorschrift in Bezug auf den Bemessungszeitraum. Der Regelbemessungszeitraum ist Juli bis September. Wenn das Arbeitsverhältnis erst danach begonnen hat, ist der erste volle Monat des Arbeitsverhältnisses der Ersatzbemessungszeitraum. Für die Monate, in denen das AV noch nicht bestanden hat, wird die JSZ um jeweils 1/12 gekürzt.

Doraymefayzo

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #6 am: 14.11.2023 10:52 »
Kannst Du mir noch sagen, seit wann es diesen Paragraphen gibt bzw. seit wann er seine Gültigkeit hat?
Seit 2005.

In welchem Laden seid ihr da gelandet? Und wieso lasst ihr das mit euch machen?


(Und wo findet man bei google dazu "widersprüchliche Aussagen"?)

Ich habe danach gegoogelt und fand verschiedene Aussagen dazu. Quellen habe ich jetzt leider nicht mehr.
Wichtig ist ja, dass die Aussagen bzgl. "Wartezeit" falsch sind.

Warum wir das mit uns machen lassen? Ich denke wegen Unkenntnis. Wenn man nicht aus dem ÖD kommt und einem das so gesagt wird, geht man ja davon aus, dass es so seine Richtigkeit hat.

MoinMoin

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #7 am: 14.11.2023 12:09 »
Kannst Du mir noch sagen, seit wann es diesen Paragraphen gibt bzw. seit wann er seine Gültigkeit hat?
Seit 2005.

In welchem Laden seid ihr da gelandet? Und wieso lasst ihr das mit euch machen?


(Und wo findet man bei google dazu "widersprüchliche Aussagen"?)

Ich habe danach gegoogelt und fand verschiedene Aussagen dazu. Quellen habe ich jetzt leider nicht mehr.
Wichtig ist ja, dass die Aussagen bzgl. "Wartezeit" falsch sind.

Warum wir das mit uns machen lassen? Ich denke wegen Unkenntnis. Wenn man nicht aus dem ÖD kommt und einem das so gesagt wird, geht man ja davon aus, dass es so seine Richtigkeit hat.
Arbeitsvertrag "blind" unterschreiben und google glauben was er zu den 30 Seiten Tarif Text sagt ist ein schlechter Berater.
Schade für den Kollegen, dass er verarscht wurde und jetzt das Geld futsch ist.
Glück für dich , dass du dich informiert hast.

crapSen

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #8 am: 14.11.2023 15:57 »
Ich kann dir aus eigener Erfahrung gesichert dazu sagen, dass ich in 11/2009 bei einer Kommune im Bereich des TVÖD-K angefangen habe zu arbeiten und anteilig meine Jahressonderzahlung bekomme habe. Also nichts mit irgendeiner erfundenen Wartezeit.

Doraymefayzo

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #9 am: 15.11.2023 05:58 »
Arbeitsvertrag "blind" unterschreiben und google glauben was er zu den 30 Seiten Tarif Text sagt ist ein schlechter Berater.
Schade für den Kollegen, dass er verarscht wurde und jetzt das Geld futsch ist.
Glück für dich , dass du dich informiert hast.

Sorry, aber- welcher ÖD-Anfänger studiert den Tarif-Text bevor er den Vertrag unterschreibt?

FearOfTheDuck

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #10 am: 15.11.2023 06:32 »
Spätestens dann, wenn man vor einem Unklarheits-Problem wie deinem steht, lohnt sich auch mal der Blick ins zutreffende Tarif-Werk.

Und auch darüber hinaus ist es günstig seine Rechte zu kennen.

MoinMoin

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #11 am: 15.11.2023 08:58 »
Arbeitsvertrag "blind" unterschreiben und google glauben was er zu den 30 Seiten Tarif Text sagt ist ein schlechter Berater.
Schade für den Kollegen, dass er verarscht wurde und jetzt das Geld futsch ist.
Glück für dich , dass du dich informiert hast.

Sorry, aber- welcher ÖD-Anfänger studiert den Tarif-Text bevor er den Vertrag unterschreibt?
Offensichtlich nicht sonderlich viele Menschen schauen sich an, was sie unterschreiben.

Welcher Arbeitnehmer Anfänger studiert nicht das Kleingedruckte bei einem seiner wichtigsten Verträge die er sie es im Leben abschließt?
Alle die, die sich verarschen lassen.
Und wieso bevor er den Vertrag abschließt,  wäre doch angebracht, dass man sich bei einer Bewerbung mit seinem zukünftigem Arbeitsumfeld beschäftigt.

Kleiner Verwaltungstipp:
Wenn jemand etwas behauptet als erstes die Frage stellen: Wo steht das?

Saggse

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #12 am: 15.11.2023 09:39 »
Sorry, aber- welcher ÖD-Anfänger studiert den Tarif-Text bevor er den Vertrag unterschreibt?
Im Vorfeld studieren wird das ganz sicher kaum jemand, und das ist auch unnötig. Was interessieren mich die Regelungen zu Schichtarbeit, Führung auf Probe oder weiß der Geier was, wenn es mich nicht betrifft? Was man aber kann und sollte, ist, sich anlassbezogen über die Dinge zu informieren, die einem wichtig oder suspekt sind. Seine Wochenarbeitszeit, seinen Jahresurlaub und sein Gehalt kennt man ja (hoffentlich) auch schon vor der Vertragsunterzeichnung... Es dauert keine fünf Minuten, um zu prüfen, ob man Anspruch auf eine (anteilige) Jahressonderzahlung hat, wenn der Vertragsbeginn am 1.10. war, und man hat ein halbes Jahr ab dem Gehaltseingang im November Zeit, diese Prüfung vorzunehmen und die Zahlung einzufordern. Wenn einem das Geld nicht so wichtig ist - viel mehr als ein niedriger, dreistelliger Betrag wird es am Ende nicht sein - kann man es natürlich auch lassen. :)

Doraymefayzo

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Antw:Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?
« Antwort #13 am: 30.11.2023 08:44 »
Um das ganze mal aufzuklären. Es stellte sich raus, dass es ein Missverständnis gab. Es gibt bei uns natürlich keine Wartezeit