Hallo zusammen,
eine Bekannte wechselt demnächst innerhalb desselben Arbeitgebers von der Entgeltgruppe 10 Stufe 3 TV-L zur E11 TV-L. Die alte und neue Tätigkeit sind relativ vergleichbar, wenn auch in einer anderen Fachbehörde desselben Bundeslandes.
Man kann ihr aktuell noch nichts über die Stufenzuordnung mitteilen, jedoch würde mit Blick auf die aktuelle (und vermutlich auch zukünftige) Entgelttabelle die E11 Stufe 2 geringer ausfallen als ihre aktuelle E10 Stufe 3.
Wie würde es ablaufen, falls sie dennoch in Stufe 2 eingruppiert würde? Wird dann zusätzlich ein Betrag in Höhe der Differenz von E11 Stufe 2 zur E10 Stufe 3 gezahlt?
Danke im Voraus für die Antworten!