Autor Thema: [HH] Pauschale Beihilfe und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung  (Read 1232 times)

Nit4

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Hallo an alle,
aktuell läuft mein Antrag auf Verbeamtung noch. Aber für mich steht fest, dass ich in der GKV bleiben werde und die Pauschale Beihilfe wähle. Allerdings werde ich nicht schlau, was den Beitragssatz zur Pflegeversicherung angeht.
Vielleicht ist hier ja jemand der ebenfalls die Pauschale Beihilfe in Hamburg gewählt hat und kann mir hier weiterhelfen.
Sind es 3,4% also der komplette Beitragssatz oder nur 1,7%?

Freue mich über antworten.

flip

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Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Man zahlt den vollen Satz also 4% ohne Kinder und 3,4% mit Kind.
Pauschale Beihilfe erstattet davon ebenso ihren Anteil wie bei der GKV.

Nit4

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Moin flip,

das wäre ja super, aber in den FAQ zur pauschalen Beihilfe (Hamburg) steht explizit dass die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht erstattet werden.
Daher meine Frage, ob das dann doch nur der halbe Beitragssatz wäre.
Was den GKV Beitrag angeht ist das wohl so.

flip

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Du hast recht, da habe isch nicht aufgepasst. Hamburg zählt zu den Bundesländern, die keinen Anteil an der Pflegepflichtversicherung zahlen. Möglich wäre die auch Kombination freiwillige GKV mit privater Pflegeversicherung.
Ich persönlich würde generell die PKV und individuelle Beihilfe vorziehen. Die Leistungen sind besser und ist günstiger, es sei den du bist dauerhaft Alleinverdiener in einer größeren Familie die du privat mitversichern musst.

dawn04

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Hallo an alle,
aktuell läuft mein Antrag auf Verbeamtung noch. Aber für mich steht fest, dass ich in der GKV bleiben werde und die Pauschale Beihilfe wähle. Geometry dash lite ist ein Spiel, das Sie mit Sicherheit herausfordern wird. Allerdings werde ich nicht schlau, was den Beitragssatz zur Pflegeversicherung angeht.
Vielleicht ist hier ja jemand der ebenfalls die Pauschale Beihilfe in Hamburg gewählt hat und kann mir hier weiterhelfen.
Sind es 3,4% also der komplette Beitragssatz oder nur 1,7%?

Freue mich über antworten.

Hallo,

ich habe die Pauschale Beihilfe in Hamburg und trage den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung selbst. Das sind derzeit 3,4 %.

Die Beihilfe trägt 50 % des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, also derzeit 1,7 %.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden also nicht bezuschusst.

lumer

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Für die Pflegeversicherung werden keine Beiträge übernommen, weil Beamte in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur die Hälfte der Beiträge zahlen! Das ergibt sich aus § 55 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 28 Abs. 2 SGB XI.

Wenn eure GKV dort den vollen Satz von euch verlangt, legt bitte sofort Widerspruch ein oder – wenn nicht mehr möglich – bittet um Rücknahme und Korrektur des Beitragsbescheids und Rückerstattung zu viel entrichteter PV-Beiträge.

Saxum

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Kann mich nur lumer anschließen, weil im Umkehrschluss erhält man von der GKV auch nur die Hälfte der Leistungen und die andere Hälfte trägt die Beihilfe. Ich verweise mal hierzu auf das Merkblatt des Bundes, das aber auch.

Ich verweise hierzu mal, nach kurzer Suche, auf die FAQ der Beihilfestelle HH, Seite 14, Nr. 27.

https://www.hamburg.de/contentblob/11045616/ba418f911f97376e547b221a14ea5a1c/data/faq-pauschale-beihilfe.pdf

Ersatzweise das Merkblatt der Bundesverwaltungsstelle, Seite 4, Nr. 2.2:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/pflichtversicherte_personen.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Nit4

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Vielen Dank für die Antworten. 
Nur will das meine Krankenkasse so nicht verstehen.
Sie meinen bei der pauschalen Beihilfe muss ich den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen also 3,4% (mit Kind).

lumer

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Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der Hinsicht. Die Höhe der Beiträge ist in SGB V bzw. SGB XI unabhängig von einander festgelegt. Mit der pauschalen Beihilfe erhältst du nur eine Erstattung für Beiträge in der GKV. Und selbst wenn etwas für die Pflegeversicherung erstattet würde, ginge das die Versicherung nichts an. Denn die Höhe der Beiträge für diese ergibt sich allein aus dem SGB XI.

Mein Rat: Klage beim Sozialgericht. Das ist kostenfrei für dich als Versicherten (§ 183 SGG). Dafür brauchst du auch keinen Anwalt. Beschreibe den Fall aus tatsächlicher Sicht, schreib, dass du mit der Krankenkasse dich darüber ausgetauscht hast. (Wenn noch nicht geschehen, erhebe sicherheitshalber noch mal Widerspruch, warte auf den Widerspruchsbescheid und stelle das dar.) Dann benennst du kurz die von mir genannten Paragraphen sagst, dass du deshalb den Beitragsbescheid für unrichtig hältst und er insoweit(!) aufgehoben werden soll. Das geht in zwei bis drei Seiten. Dann Widerspruch und Widerspruchsbescheid als Kopie anfügen und – die Klage in doppelter Ausführung – an das zuständige SG senden.

Ozymandias

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Vielen Dank für die Antworten. 
Nur will das meine Krankenkasse so nicht verstehen.
Sie meinen bei der pauschalen Beihilfe muss ich den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen also 3,4% (mit Kind).

Geh eine Bibliothek, schnapp dir einen SGB XI Kommentar.
Kopiere die Seiten, wie lumer gesagt zu § 55 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 28 Abs. 2 SGB XI.

Und dann hilft nur noch beten, dass man noch eine Person mit Hirn findet. Oder gleich klagen, vor dem Sozialgericht geht es sehr einfach. Kann man auch vom Rechtspfleger schreiben lassen.