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[HH] Pauschale Beihilfe und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung
lumer:
Für die Pflegeversicherung werden keine Beiträge übernommen, weil Beamte in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur die Hälfte der Beiträge zahlen! Das ergibt sich aus § 55 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 28 Abs. 2 SGB XI.
Wenn eure GKV dort den vollen Satz von euch verlangt, legt bitte sofort Widerspruch ein oder – wenn nicht mehr möglich – bittet um Rücknahme und Korrektur des Beitragsbescheids und Rückerstattung zu viel entrichteter PV-Beiträge.
Saxum:
Kann mich nur lumer anschließen, weil im Umkehrschluss erhält man von der GKV auch nur die Hälfte der Leistungen und die andere Hälfte trägt die Beihilfe. Ich verweise mal hierzu auf das Merkblatt des Bundes, das aber auch.
Ich verweise hierzu mal, nach kurzer Suche, auf die FAQ der Beihilfestelle HH, Seite 14, Nr. 27.
https://www.hamburg.de/contentblob/11045616/ba418f911f97376e547b221a14ea5a1c/data/faq-pauschale-beihilfe.pdf
Ersatzweise das Merkblatt der Bundesverwaltungsstelle, Seite 4, Nr. 2.2:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/pflichtversicherte_personen.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Nit4:
Vielen Dank für die Antworten.
Nur will das meine Krankenkasse so nicht verstehen.
Sie meinen bei der pauschalen Beihilfe muss ich den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen also 3,4% (mit Kind).
lumer:
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der Hinsicht. Die Höhe der Beiträge ist in SGB V bzw. SGB XI unabhängig von einander festgelegt. Mit der pauschalen Beihilfe erhältst du nur eine Erstattung für Beiträge in der GKV. Und selbst wenn etwas für die Pflegeversicherung erstattet würde, ginge das die Versicherung nichts an. Denn die Höhe der Beiträge für diese ergibt sich allein aus dem SGB XI.
Mein Rat: Klage beim Sozialgericht. Das ist kostenfrei für dich als Versicherten (§ 183 SGG). Dafür brauchst du auch keinen Anwalt. Beschreibe den Fall aus tatsächlicher Sicht, schreib, dass du mit der Krankenkasse dich darüber ausgetauscht hast. (Wenn noch nicht geschehen, erhebe sicherheitshalber noch mal Widerspruch, warte auf den Widerspruchsbescheid und stelle das dar.) Dann benennst du kurz die von mir genannten Paragraphen sagst, dass du deshalb den Beitragsbescheid für unrichtig hältst und er insoweit(!) aufgehoben werden soll. Das geht in zwei bis drei Seiten. Dann Widerspruch und Widerspruchsbescheid als Kopie anfügen und – die Klage in doppelter Ausführung – an das zuständige SG senden.
Ozymandias:
--- Zitat von: Nit4 am 11.11.2023 08:29 ---Vielen Dank für die Antworten.
Nur will das meine Krankenkasse so nicht verstehen.
Sie meinen bei der pauschalen Beihilfe muss ich den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen also 3,4% (mit Kind).
--- End quote ---
Geh eine Bibliothek, schnapp dir einen SGB XI Kommentar.
Kopiere die Seiten, wie lumer gesagt zu § 55 Abs. 1 Satz 3 iVm. § 28 Abs. 2 SGB XI.
Und dann hilft nur noch beten, dass man noch eine Person mit Hirn findet. Oder gleich klagen, vor dem Sozialgericht geht es sehr einfach. Kann man auch vom Rechtspfleger schreiben lassen.
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