Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der Hinsicht. Die Höhe der Beiträge ist in SGB V bzw. SGB XI unabhängig von einander festgelegt. Mit der pauschalen Beihilfe erhältst du nur eine Erstattung für Beiträge in der GKV. Und selbst wenn etwas für die Pflegeversicherung erstattet würde, ginge das die Versicherung nichts an. Denn die Höhe der Beiträge für diese ergibt sich allein aus dem SGB XI.
Mein Rat: Klage beim Sozialgericht. Das ist kostenfrei für dich als Versicherten (§ 183 SGG). Dafür brauchst du auch keinen Anwalt. Beschreibe den Fall aus tatsächlicher Sicht, schreib, dass du mit der Krankenkasse dich darüber ausgetauscht hast. (Wenn noch nicht geschehen, erhebe sicherheitshalber noch mal Widerspruch, warte auf den Widerspruchsbescheid und stelle das dar.) Dann benennst du kurz die von mir genannten Paragraphen sagst, dass du deshalb den Beitragsbescheid für unrichtig hältst und er insoweit(!) aufgehoben werden soll. Das geht in zwei bis drei Seiten. Dann Widerspruch und Widerspruchsbescheid als Kopie anfügen und – die Klage in doppelter Ausführung – an das zuständige SG senden.