Also mal aus der Praxis… Wenn ich Stellen ausschreiben lasse, bekomme ich spätestens eine Woche vor dem Ende der Ausschreibung eine Mitteilung, wenn nur wenige Bewerbungen eingegangen sind, Zugang zu Bewerberportal, um die Bewerbung mal zu sichten. Dann gibt es die Einschätzung, ob mit den Bewerbungen das Verfahren voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann oder man vielleicht noch eine größere Auswahl hätte. Ggf. wird dann eben verlängert. In einer Verlängerung einer Ausschreibung sehe ich keine Benachteiligung im Bewerbungsverfahren.
Auch aus der Praxis… kann aber auch schief gehen, wenn interne Kommunikation nicht funktioniert. Stelle wurde ausgeschrieben. Wunschbewerber bewirbt sich und ein ungeeigneter Bewerber. Intern wird nachgefragt, ob verlängert werden soll. Jeder würde sagen „nö, haben ja den Wunschbewerber“, hier wurde nun verlängert und auf einmal gab es Bewerbungen, die sich nur deshalb beworben haben, weil sie nun vermuteten, dass der Hausbewerber kein Interesse hat. Ab dem Zeitpunkt hatte er wohl auch keiner mehr, hat man durch die Verlängerung deutlich nach außen dokumentiert, dass der Hausbewerber doch nicht der Wunschbewerber war.