Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Finanzielle Aufwertung EG 08
FearOfTheDuck:
Wenn der AG will, geht einiges tariflich einiges. Er kann ihn u.U. in gewünschter Stufe einstellen, er kann ihm auch höherwertige Aufgaben übertragen, so dass es mehr als die EG 9a ist.
Sofern er darf, kann der AG auch übertariflich bezahlen.
VFA West:
Und wann darf das eine Behörde? Sie ist doch an den Tarifvertrag und die Stellenbewertung gebunden oder?
MoinMoin:
Der Tarifvertrag ist nur eine Untergrenze. Nur wegen eines Tarifvertrages wird kein AG in Deutschland davon abgehalten mehr als tarifvertraglich vereinbart zu bezahlen.
Diese Beschränkungen nicht mehr als TV zu bezahlen ist eine reine Selbstbeschränkung die ein AG sich auflegt.
Wenn ein Behörde durch seine übergeordneten Behörden daran gehindert wird, dann kann er tricksen, in dem er sich höherwertige Tätigkeiten ausdenkt (egal ob man sie ausüben kann oder muss), diese überträgt und schwupps gibt es mehr Geld.
BAT:
Die VL sind inzwischen ein Mindestbetrag. ;)
VFA West:
Fraglich, ob der PR das dann immer auch mitmacht oder?
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