Autor Thema: Auslandsdienstbezüge nach BBesG § 53-55 und steuerliche Behandlung  (Read 1265 times)

Gruenhorn

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Liebes Forum,
Ich bin seit einiger Zeit als Bundesbeamter temporär ins Ausland versetzt. In diesem Zusammenhang werden mir. Auslandsdienstbezüge nach BBesG gewährt. Bisher waren diese immer steuerfrei und standen  nicht unter Progressionsvorbehalt, haben aber die Werbungskosten beeinflusst.
Seit diesem Jahr habe ich ein neues Finanzamt. Dieses stellte diesen Bezügeanteil unter Progressionsvorbehalt, was eine saftige Nachzahlung bedeutet.
Wenn ich nun in Widerspruch gehe, müsste ich die gesetzliche Grundlage wissen, aus der die steuerliche Behandlung dieser Bezüge insbesondere zum Progressionsvorbehalt hervorgeht. EStG §3 Nr 64 geht in die richtige Richtung, aber ich muss zugeben, ich verstehe nicht, ob es wirklich auf mich zutrifft und meinen Sachverhalt regelt.
Daher bitte ich das Forum mir auf die Sprünge zu helfen, um den Widerspruch ein wenig fundierter zu gestalten.

Ozymandias

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Die teilen deine Meinung:
https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-programme/elsterformular/345196-auslandsdienstbez%C3%BCge-nach-%C2%A753-%C2%A755-bbesg

Kauf dir das Buch und reib es dem Finanzamt unter die Nase:
https://www.medimops.de/paul-kirchhof-einkommensteuergesetz-gebundene-ausgabe-M03504230940.html
Selbst in dieser alten Version sollte es bei § 3 Nr. 64 EStG stehen. In meiner neuen Version steht es da explizit drin, dass diese nicht unter den Progressionsvorbehalt fallen.

Ansonsten regelt § 32b EStG den Progressionsvorbehalt.


Gruenhorn

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Danke für den Hinweis mit §32b dort steht unter Absatz (1) Nr 2 noch etwas zum Progressionsvorbehalt ausländischer Einkünfte. Ich glaube das genügt fürs erste.