Autor Thema: Befristung einer Arbeitszeiterhöhung ungültig -> Vertrag insgesamt unbefristet?  (Read 464 times)

Schinkensandwich

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Eine Stelle soll in Vollzeit befristet besetzt werden (40 Wochenstunden). Als Befristungsgrund dient die Vertretung einer Kollegin während deren Teilzeitbeschäftigung (mit 38 Wochenstunden). Für die verbleibenden 2 Wochenstunden hat man nicht wirklich einen Befristungsgrund bzw. man erfindet irgend etwas.
Wie ist es rechtlich zu werten bei einer (theoretischen) Entfristungsklage. Bestünde dann nur für die 2 Wochenstunden Anspruch auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis oder wirkt sich der fehlende oder nicht zutreffende Befristungsgrund auf das gesamte Beschäftigungsverhältnis aus und man könnte ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis für eine volle Stelle geltend machen.
Natürlich ist es naheliegend, dass die anteilig rechtlich sauber befristete Vertretung wirksam ist, aber ich meine, auch mal was anderes gelesen zu haben.