Autor Thema: Sonderurlaub anlässlich einer Niederkunft § 15b HUrlVO  (Read 954 times)

HansDieter

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Hallo zusammen,

ich habe heute erst herausgefunden, das hessischen Beamten seit Juni diesen Jahres 8 Tage Sonderurlaub nach einer Geburt gewährt werden.
Hat jemand Erfahrung mit der Auslegung des Paragraphens?

Ich hatte nach der Geburt meines Sohnes im Januar Urlaub, besteht eine Chance das rückwirkend mit dem Sonderurlaub zu verrechnen oder hab ich einfach "Pech" gehabt, das es diese Regelung im Januar noch nicht gab?

Danke und liebe Grüße,
HansDieter 

Prince of Persia

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Servus! Das war sogar letztes Jahr bereits möglich. Ich habe es direkt nach Geburt meines Kindes in Anspruch genommen. Am besten in der Personalabteilung nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt noch auf den Zug zu springen. Grüße