Autor Thema: Feiertagszuschlag Geld oder Stunden  (Read 1424 times)

LeonadomitCabrio

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Feiertagszuschlag Geld oder Stunden
« am: 11.11.2023 09:52 »
Für geleistete Stunden am Feiertag gibt es 135%. Bummel ich die Stunden ab, gibts 35%
WER entscheidet ob Stunden oder Geld genommen wird?
Kann der Dienstherr das bestimmen oder habe ich die Entscheidung

McOldie

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Antw:Feiertagszuschlag Geld oder Stunden
« Antwort #1 am: 11.11.2023 12:21 »
Die Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 4 TV-L enthält die Möglichkeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers die nach § 8 Abs. 1 TV-L zu zahlenden Zeitzuschläge in Zeit umzuwandeln, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist. Gem. § 8 Abs. 1 Satz 5 TV-L gilt dies auch für die „Überstunde als solche“. Hiermit ist gemeint, dass das Überstundenentgelt selbst ebenfalls in Zeit umgewandelt und ausgeglichen werden kann.

LeonadomitCabrio

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Antw:Feiertagszuschlag Geld oder Stunden
« Antwort #2 am: 11.11.2023 12:53 »
Vielen Dank !

LeonadomitCabrio

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Antw:Feiertagszuschlag Geld oder Stunden
« Antwort #3 am: 11.11.2023 13:51 »
Mein Problem bei der Sache ist, dass mein Dienstherr sich weigern möchte, mir die 135% zu zahlen und verweist auf den Freizeitausgleich.

Buero 72

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Antw:Feiertagszuschlag Geld oder Stunden
« Antwort #4 am: 11.11.2023 18:49 »
Gibt es bei Euch keine Dienstvereinbarung dazu? Bei uns ist Zeitausgleich vorgesehen, der möglichst zeitnah genommen werden soll.