Autor Thema: Frage zur Art und Weise der Mitteilung einer Auswahlentscheidung bei Beförderung  (Read 1399 times)

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 115
Wenn sich ein Beamter auf eine förderliche Stelle über ein Portal des Dienstherrn bewirbt, aber nicht zum Zug kommt, kann er erwarten, dass ihm dies in Form einer Negativmitteilung zugänglich gemacht wird. In der Vergangenheit (zuletzt 2 Monate vorher) wurde die Negativmitteilung immer per Email zugestellt. Wenn nun die Mitteilung nur über das Portal erfolgte, ohne weitere Emailbenachrichtigung, wäre dies eine angemessene Art und Weise der Benachrichtigung? Durch diese Art der Zustellung hat der Beamte erst auf Nachfrage ca. 3 Monate nach Auswahlentscheidung von dem Ergebnis erfahren. Die 14 tägige Klagefrist konnte so nicht eingehalten werden. Begründet diese Art der Mitteilung, falls weitere Umstände, die eine andere Auswahl rechtfertigen hinzutreten, eventuell einen Schadenersatzanspruch?

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Ja es ist angemessen, wenn der Bewerbungsprozess darüber abgewickelt wird.
Ja es ist zumutbar, dort regelmäßig zu prüfen.


Nein, es gibt keinen Vertrauensschutz, dass schon eine E-Mail kommt.
Nein, es gibt keinen Schadenersatz.

Fraglich ist also nur, wann genau die Mitteilung ins Portal gestellt wurde und der Bewerber davon hätte Kenntnis nehmen können. Das wird regelmäßig der Fristbeginn sein.

bettelmusikant

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 130
Losgelöst von dem konkreten Fall: Woraus ergibt es sich, dass Mitteilungen dann über das Portal ausreichend sind? Ich erinnere mich, dass sog. Konkurrentemitteilungen, gerade in "hochkarätigen" Verfahren immer per PZU zugestellt wurden, um so etwas "in der Hand zu haben".

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Man kann froh sein, überhaupt eine Art von Antwort mal zu erhalten, denn selbst interne Online-Bewerbungsportale liefern nur die Antworten/ Infos, die vorher ein Personal-SB angeklickt hat und das passiert auch auf Bundesebene nicht zuverlässig.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
...bei mir war das mal so, dass bei einer internen Auswahlentscheidung alle eine Mitteilung per Mail bekommen haben, nur ich nicht (hatte vorher schon im Auswahlgespräch das ganze Verfahren als rechtswidrig bemängelt)...ich musste daher meine Absage persönlich anfordern...

...habe dann eine Konkurrentenklage eingereicht und nachdem die Verwaltung üner 2 Instanzen kein Recht bekam, meine Beförderung bekommen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen