Nichts in Bezug auf eine mögliche Verkürzung der Entsendung. Ich habe eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, in dem die Entsendung geregelt ist. Dort steht aber nichts zur Abrechnung o.ä., höchstens relevant ist dort, dass ich jegliche Veränderungen, die die Entsendung betreffen, unverzüglich mitteilen muss.
Ich verstehe das Prozedere so: ich habe eine einmalige Abschlagszahlung für 80% aller voraussichtlich anfallenden abrechnungsfähigen Kosten erhalten (Reisekosten, Unterkunft, Tagegeld). Da es sich um mehrere Monate handelt ist diese Summe entsprechend hoch. Nach Abschluss der Entsendung muss ich dann eine Reisekostenabrechnung mit allen Belegen einreichen und bekomme dann entweder die Differenz erstattet oder muss etwas von dem Abschlag zurückzahlen.
Logisch wäre für mich also, dass ich bei einer Verkürzung der Entsendung eben anteilig abrechnen muss und ggf. das zurückzahlen muss, was ich nicht verbraucht habe, was natürlich vollkommen in Ordnung wäre.
Ich schätze meine Sorge ist, dass es irgendeine Art von Vertragsbruch wäre, die Entsendung zu verkürzen? Und ich deswegen gar keinen Anspruch auf den gezahlten Abschlag haben könnte. Ist diese Sorge begründet?