Autor Thema: Ballungsraumzulage Umzug  (Read 998 times)

chipie

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Ballungsraumzulage Umzug
« am: 11.11.2023 15:27 »
Hallo zusammen,

Ich bin seit 2004 im Öffentlichen Dienst in München tätig. Mein Erstwohnsitz war damals außerhalb, weshalb ich keinen Anspruch auf die Ballungsraumzulage hatte. Nun habe ich meinen Hauptwohnsitz nach München verlegt. Ich dachte, somit hätte ich auch Anspruch auf die Ballungsraumzulage. Meine Personalsachbearbeiterin verneinte dies, konnte mir aber auch keine Begründung liefern. Ich habe nirgends Infos darüber gefunden, warum ich jetzt in München lebe, dennoch keinen Anspruch auf die Ballungsraumzulage haben soll. Kann mir hier jemand weiterhelfen?? Das wäre fantastisch!!
« Last Edit: 11.11.2023 15:34 von chipie »

Beamter

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Antw:Ballungsraumzulage Umzug
« Antwort #1 am: 11.11.2023 19:12 »
Grenzbetrag: 3.952,43

„bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
das Tabellenentgelt (ohne vorweggewährte Stufen nach § 16 Abs. 5 TV-L), einschließlich Entgeltgruppenzulage, Vergütungsgruppenzulage (§ 9 TVÜ-Länder), persönlicher Zulage (§§ 14, 31 Abs. 3, 32 Abs. 3 TV-L, Nrn. 8 des § 41), Garantiebetrag (§ 17 Abs. 4 Sätze 2 und 3 TV-L), Erhöhungsbetrag nach § 19 Abs. 2 Sätze 2 und 3 TVÜ-Länder, des Strukturausgleichs nach § 12 TVÜ-Länder,“