Hallo Trudy,
wenn beide Beamte sind, erhält derjenige den kindbezogenen FZ für das jeweilige Kind, der das Kindergeld erhält. Soll Elternteil 1 weiter Familienzuschlag für die 3 Kinder erhalten, muss man eine Änderung des Kindergeldbezugs vornehmen. Beim Bund ist das geregelt in § 40 Abs. 5 BBesG. Meines Wissens gibt es analoge Regelungen in allen Bundesländern. Bei Mitteilung des Bundeslandes, liefere ich das gern nach.