Autor Thema: Eingruppierung "E2" rechtens?  (Read 2985 times)

Herr Faupur

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Eingruppierung "E2" rechtens?
« am: 11.11.2023 21:48 »
Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen, mich würde mal folgendes interessieren: Ich bin ausgebildeter Bürokaufmann und seit etwas über drei Jahren beim Bund in der Rehab als "Registrator" bzw. Büroassistent" mit der Eingruppierungsstufe "E2" beschäftigt. Mein Aufgabengebiert umfasst mittlerweile auch teils höherwertige Tätigkeiten.

Nun habe ich erfahren, dass wohl nächstes Jahr die "E1" Stufe wegfallen soll und bisherige "E1" Tätigkeiten wie z. B. ungelernter Küchengehilfe mit "E3" bewertet werden sollen. Das bedeutet, ich würde als ausgebildete Fachkraft dann weniger verdienen als für eine Tätigkeit, die keinerlei Ausbildung oder Vorkenntnisse benötigt. Für meinen Job war noch eine "büromäßige Ausbildung" oder 6 Jahre Büroerfahrung vonnöten. Wenn also ab nächstes Jahr einfachste Anlern-Tätigkeiten ohne Ausbildung mit "E3" bewertet werden, hätte ich dann nicht mindestens Anspruch auf "E4" statt "E2"?

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #1 am: 11.11.2023 23:25 »
Wo hast du denn erfahren, dass die EG 1 wegfallen soll? Hast du dazu ggf. eine Quelle?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #2 am: 12.11.2023 09:37 »
Guten Abend liebe Kolleginnen und Kollegen, mich würde mal folgendes interessieren: Ich bin ausgebildeter Bürokaufmann und seit etwas über drei Jahren beim Bund in der Rehab als "Registrator" bzw. Büroassistent" mit der Eingruppierungsstufe "E2" beschäftigt. Mein Aufgabengebiert umfasst mittlerweile auch teils höherwertige Tätigkeiten.

Nun habe ich erfahren, dass wohl nächstes Jahr die "E1" Stufe wegfallen soll und bisherige "E1" Tätigkeiten wie z. B. ungelernter Küchengehilfe mit "E3" bewertet werden sollen. Das bedeutet, ich würde als ausgebildete Fachkraft dann weniger verdienen als für eine Tätigkeit, die keinerlei Ausbildung oder Vorkenntnisse benötigt. Für meinen Job war noch eine "büromäßige Ausbildung" oder 6 Jahre Büroerfahrung vonnöten. Wenn also ab nächstes Jahr einfachste Anlern-Tätigkeiten ohne Ausbildung mit "E3" bewertet werden, hätte ich dann nicht mindestens Anspruch auf "E4" statt "E2"?
Wenn du als "Büroassistent" Tätigkeiten auszuüben hast, die man nach einem Tag anlernen vollumfänglich erlegdigen kann, dann dürfte die EG2 die korrekte Eingruppierung sein.
Unsere Boten bekommen deswegen EG3.

Wenn in der Stellenausschreibung stand, das für Ausübung der auszuübenden Tätigkeiten eine "büromäßige Ausbildung" notwendig ist, dann steht der Verdacht nahe, dass du aktuell EG3 oder evtl. EG4 Tätigkeiten ausübst und der AG dir dein Entgelt vorenthält.

Herr Faupur

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #3 am: 12.11.2023 12:01 »
Danke für eure Antworten.

@FearOfTheDuck: Das steht auf der Verdi-Seite des behördeninternen Intranets.

@MoinMoin: Mein Aufgabengebiet umfasst weitestgehend folgende Tätigkeiten:

- Holen und Einstellen zurückgekommener Papierakten ins System.

- Papierakten ziehen und mit der entsprechenden Post (die ich meist in Form von Faxen ausdrucke) den zuständigen Mitarbeitern zur weiteren Bearbeitung hinlegen, ebenso Terminakten bei Wiedervorlagefälligkeit.

- Papierakten nach Bearbeitung durch die MA wieder an die korrekte Stelle im Aktenschrank hängen.

- Papierakten aus dem Archiv anfordern bzw. ins Archiv schicken und bei Bedarf neu deckeln.

- Attribuieren (Benennen) der einzelnen Schriftstücke bei digitalen Neuanträgen der Versicherten und den zuständigen MA ins richtige digitale Postfach weiterleiten bzw. gerecht aufteilen, falls entsprechende MA krank sind oder Urlaub haben.

- Einscannen und Kopieren von Poststücken.

- Anlegen und Auflösen von Klageakten (hauptsächlich Kopierarbeit)

- Anweisen von Fahrkosten und Gebühren ärztlicher Befundberichte, künftig vllt. noch die Anforderung der Befundberichte.

- Beschaffung von Büromaterial, Kopierpapier usw. bei Bedarf.

- Nachfüllen von Kopierpapier und leichte Wartungen des Kopierers, Toner und Belichtungseinheit tauschen, Bescheid sagen, falls bald ein neues Wartungskit benötigt wird, leere Tonerkartuschen an die entsprechenden Stellen zur fachgerechten Entsorgung weiterleiten.

- Postein- und ausgang.

An wen kann ich mich eigentlich am besten wegen einer zu niedrigen Eingruppierung wenden? Verdi (bin allerdings kein Mitglied), Betriebsrat oder benötige ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Wäre zur Not zumindest rechtsschutzversichert.

Thomber

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #4 am: 13.11.2023 08:13 »
Niemand wird gezwungen auf dem Level seiner Ausbildung tätig zu sein, aber, dass jemand als Bürokaufmann eine Tätigkeit nach E2 ausübt, klingt doch schon sehr bescheiden. Mit der Ausbildung steigt man doch eigentlich mit einer E5 in den Job ein, oder?

Opa

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #5 am: 26.11.2023 10:26 »
Welche der genannten Tätigkeiten erfordert denn eine Ausbildung? Und welche der genannten Tätigkeiten kann ein durchschnittlich begabter Mensch nicht nach kürzester Einweisung sofort selbstständig erledigen?

Thomber

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #6 am: 27.11.2023 07:56 »
Welche der genannten Tätigkeiten erfordert denn eine Ausbildung? Und welche der genannten Tätigkeiten kann ein durchschnittlich begabter Mensch nicht nach kürzester Einweisung sofort selbstständig erledigen?


Dieses Totschlagargument passt auf VIELE Tätigkeiten/ Berufe und ich meine damit nicht Politiker oder so.   ;D



Opa

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #7 am: 27.11.2023 16:37 »
Das ist kein Totschlagargument sondern eine Frage, die für die Eingruppierung nach dem TVöD oberhalb E2 essenziell ist. Eine Ausbildung bringt nur dann etwas, wenn entsprechende Tätigkeiten nicht nur vorübergehend übertragen sind. Eine Akte in den Schrank zu hängen wäre mit E5 im System der Entgeltordnung überbezahlt, selbst wenn der Akten-korrekt-in-den-Schrank-Hänger studiert und promoviert wäre.

Thomber

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #8 am: 28.11.2023 10:41 »
Mein Beitrag bezog sich auf Deinen Beitrag und ich wollte damit sagen, dass es viele Tätigkeiten gibt, sogar SEHR viele, die man einfach so lernen kann, in der Praxis und ganz ohne Berufsschulunterricht und Studium.
Ich hoffe, jetzt ist besser klar geworden, warum ich das Argument als Totschlagargument bezeichnet hatte.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #9 am: 28.11.2023 13:14 »
Mein Beitrag bezog sich auf Deinen Beitrag und ich wollte damit sagen, dass es viele Tätigkeiten gibt, sogar SEHR viele, die man einfach so lernen kann, in der Praxis und ganz ohne Berufsschulunterricht und Studium.
Ich hoffe, jetzt ist besser klar geworden, warum ich das Argument als Totschlagargument bezeichnet hatte.
Das hat aber nichts mit der Beurteilung der Eingruppierung zu tun.
Wenn es eine Tätigkeit die der Tätigkeit eines Bürokaufmannes entspricht, dann ist sie EG5, auch wenn man sie als nicht Bürokaufmann gut und erfolgreich ausüben kann.
Und eine Akte zu führen und korrekt in den Schrank zu hängen ist bestimmt Teil der Ausbildung eines Bürokaufmannes.
Aber nur einfach eine Akte nehmen und aufhängen sicherlich nicht.

DoB

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #10 am: 28.11.2023 13:21 »
Klingt für mich aber durchaus nicht unrealistisch das die E2, vielleicht auch E3, gerechtfertig ist. Ich kann nicht erkennen das hier eine Ausbildung zum BK erforderlich ist. Aufgelistet wurden m.M.n. Hilfstätigkeiten.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #11 am: 28.11.2023 13:30 »
Klingt für mich aber durchaus nicht unrealistisch das die E2, vielleicht auch E3, gerechtfertig ist. Ich kann nicht erkennen das hier eine Ausbildung zum BK erforderlich ist. Aufgelistet wurden m.M.n. Hilfstätigkeiten.
Wie lautet noch mal die Faustformel:
EG1 = zeigen was zu tun ist und nachmachen. (max 1h anlern Phase für Tätigkeiten)
EG2 = max 1-2 Tag anlernen
EG3 = darf schon mal ne Woche dauern, bis alle Prozesse angelernt sind.

Thomber

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #12 am: 29.11.2023 07:31 »
Mein Beitrag bezog sich auf Deinen Beitrag und ich wollte damit sagen, dass es viele Tätigkeiten gibt, sogar SEHR viele, die man einfach so lernen kann, in der Praxis und ganz ohne Berufsschulunterricht und Studium.
Ich hoffe, jetzt ist besser klar geworden, warum ich das Argument als Totschlagargument bezeichnet hatte.
Das hat aber nichts mit der Beurteilung der Eingruppierung zu tun.
Wenn es eine Tätigkeit die der Tätigkeit eines Bürokaufmannes entspricht, dann ist sie EG5, auch wenn man sie als nicht Bürokaufmann gut und erfolgreich ausüben kann.
Und eine Akte zu führen und korrekt in den Schrank zu hängen ist bestimmt Teil der Ausbildung eines Bürokaufmannes.
Aber nur einfach eine Akte nehmen und aufhängen sicherlich nicht.


Mein Beitrag bezieht sich auf Opas. 

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung "E2" rechtens?
« Antwort #13 am: 29.11.2023 08:06 »
Mein Beitrag bezieht sich auf Opas.
Das war mir klar, aber ich wollte nochmals darauf hinweisen, dass es eben überhaupt kein Totschlagargument von Opa war aber du weiterhin es so darstellst.
Sondern einfach nur eine Feststellung, dass die genannten Tätigkeiten keine sind, die Teil einer beruflichen Ausbildung sind.
Somit sind sie auch keine Tätigkeiten die tariflich dadurch der EG5 zu zu ordnen sind.