Mal davon abgesehen, dass ich durchaus auch der Meinung bin, dass man dergleichen am besten mit den zukünftigen Kolleg_innen und Vorgesetzten nach Annahme der Stelle bespricht, muss ich doch mal loswerden, dass hier offenbar einige nicht verstanden haben, dass psychische Einschränkungen genauso Auswirkungen haben können wie körperliche. "Soll sich nicht so haben" -- ist das auch ein Satz, dem man einem Rollstuhlfahrer sagen würde, der vor einer Treppe steht?
Nur zum Vergleich: Die versorgungsmedizinischen Grundsätze setzen für "tiefgreifende Entwicklungsstörungen mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten" einen GdB von 50 bis 70 an. Diese "mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten" liegen vor unter der Bedingung, dass "in den meisten Berufen sich auswirkende psychische Veränderung, die zwar weitere Tätigkeit grundsätzlich noch erlaubt, jedoch eine verminderte Einsatzfähigkeit bedingt, die auch eine berufliche Gefährdung einschließt." Für den Verlust eines Beines gibt es in etwa den gleichen GdB. Das sind durchaus relevante Einschränkungen, die die Betroffenen da besitzen; das sollte man nicht unterschätzen.
und, btw: Nur, weil ggf. kein GdB bescheinigt wurde (weil bisher kein entsprechender Antrag gestellt wurde), heißt das nicht, das keine relevanten Einschränkungen vorliegen.