Moin!
Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß.
Die 200 Euro Antragsgrenze ist die Summe des Rechnungsbetrags. Wenn also auf der Rechnung 200 Euro steht, kannst du das einreichen und erhältst bei 50% Beihilfe 100 Euro erstattet.
Falls du noch keine 200 Euro zusammen hast, dann sammelst Du die Rechnungen, Rezepte etc. bis Du die 200 Euro für den Antrag erreicht hast.
Es sei denn die Verjährung droht, d.h. wenn du die Rechnung fast ein Jahr bei dir rumliegen hast und diese wegen Unterschreitung der 200 Euro-Antragsgrenze noch nicht einreichen konntest, dann kannst Du sie trotzdem einreichen, da Rechnungen älter als ein Jahr grundsätzlich nicht erstattet werden.
Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)
Viele Grüße
Andy