Autor Thema: Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)  (Read 3507 times)

economist86

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Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« am: 12.11.2023 16:52 »
Hallo,

ich bin seit kurzem Beamter beim Bund und habe trotz einiger Recherchen nicht verstanden, wie die Antragsstellung bei der Beihilfe funktioniert. Mein Bemessungssatz beträgt 50%, da ich kinderlos bin.

Gemäß https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/1_Beamte_Anwaerter/12_Antragstellung/122_Folgeantrag/122_folgeantrag_node.html#doc226810bodyText3 gilt:

Zitat
Ab welcher Höhe kann ich Beihilfe beantragen?

Die geltend gemachten Aufwendungen müssen den Betrag von 200 Euro übersteigen. Die Beihilfestelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.

Was bedeutet das:
Müssen die eingereichten Rechnungen mindestens 400 Euro (da die Beihilfe 50% übernimmt = 200 Euro) oder 200 Euro betragen?
Gilt diese Grenze für jeden Antrag, den ich stelle, oder für alle Anträge des Kalenderjahres oder für alle Anträge innerhalb von 12 Monaten?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die oben erwähnten Ausnahmen zugelassen werden?

Danke!
« Last Edit: 12.11.2023 16:59 von economist86 »

Andy24

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Antw:Frage zur Antragstellung (Bund)
« Antwort #1 am: 12.11.2023 17:04 »
Moin!

Eigentlich ganz einfach, wenn man es weiß.
Die 200 Euro Antragsgrenze ist die Summe des Rechnungsbetrags. Wenn also auf der Rechnung 200 Euro steht, kannst du das einreichen und erhältst bei 50% Beihilfe 100 Euro erstattet.
Falls du noch keine 200 Euro zusammen hast, dann sammelst Du die Rechnungen, Rezepte etc. bis Du die 200 Euro für den Antrag erreicht hast.
Es sei denn die Verjährung droht, d.h. wenn du die Rechnung fast ein Jahr bei dir rumliegen hast und diese wegen Unterschreitung der 200 Euro-Antragsgrenze noch nicht einreichen konntest, dann kannst Du sie trotzdem einreichen, da Rechnungen älter als ein Jahr grundsätzlich nicht erstattet werden.

Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

economist86

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #2 am: 13.11.2023 08:28 »
Vielen Dank!

was_guckst_du

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Antw:Frage zur Antragstellung (Bund)
« Antwort #3 am: 13.11.2023 09:17 »
Moin!


Wenn Du später mal Kinder oder einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten hast, dann werden die Rechnungssummen addiert. (Bei drei Kinder beantragt man daher gefühlt alle sechs Wochen Beihilfe.)

Viele Grüße
Andy

..vielleicht ist bis dahin auch beim Bund die digitale Abrechnung der Beihilfe möglich ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Saxum

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #4 am: 13.11.2023 09:27 »
Bzw. bleibt zu hoffen, dass der Bund hier dann auch analog wie in Bayern (2018), BaWü (2017) und anderen Bundesländern diese Einreichungsgrenze streicht, weil die "erweiterten Möglichkeiten zur Stellung von Beihilfeanträgen auf elektronischen Weg, den Mindestbeitrag obsolet machen, welcher den Grundaufwand einer Antragsstellung mittels eines papiergebundenen Antrags berücksichtigen soll, nicht mehr gegeben und zeitgemäß ist."

(Rehm Verlag, Absatz 4: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/aktuelle-beitraege-zum-beamtenrecht/verordnung-zur-aenderung-der-bayerischen-beihilfeverordnung/)

Besser also bitte § 51 Abs. 8 BBhV streichen.

Thomber

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #5 am: 13.11.2023 09:40 »
Zitat
.vielleicht ist bis dahin auch beim Bund die digitale Abrechnung der Beihilfe möglich

Das Einreichung von Rechnungen per App ist ja schon länger üblich. Was meinst Du mit digitaler Abrechung?

was_guckst_du

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #6 am: 13.11.2023 09:50 »
...offensichtlich noch nicht überall beim Bund...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Thomber

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #7 am: 13.11.2023 09:54 »
...offensichtlich noch nicht überall beim Bund...

Läuft die Abrechnung über das BVA, dann nutzt man die App und alles ist gut.
Welche Bundesbehörden arbeiten denn nicht mit dem BVA? 

was_guckst_du

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #8 am: 13.11.2023 10:10 »
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Thomber

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #9 am: 13.11.2023 10:16 »
Der Link bzw. der darauf folgende Text ist wohl nicht mehr so aktuell.
Ich kann bestätigen, dass die App funktioniert und andere Länder-Dienstherren haben so etwas auch.

was_guckst_du

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #10 am: 13.11.2023 10:19 »
...ich benutze in NRW auch eine Beihilfe-App (die kürzlich ein Update hatte und die Bescheide nun auch darüber laufen)...Leider hat sich an der überlangen Bearbeitungsdauer (ü1 Monat) immer noch nichts geändert (kenne ich von meiner Debeka-App ganz anders - 3 Tage)...
« Last Edit: 13.11.2023 10:27 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

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Bastel

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #11 am: 13.11.2023 10:26 »
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...

was_guckst_du

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #12 am: 13.11.2023 10:27 »
...im Ernst? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Thomber

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #13 am: 13.11.2023 10:31 »
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...

Ernst? Nein, sicherlich nicht.  Ich habe die Beihilfe App des Bundes selbst jahrelang benutzt.

Umlauf

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Antw:Frage zur Antragstellung Beihilfe (Bund)
« Antwort #14 am: 13.11.2023 10:35 »
...bin selbst nicht beim Bund...bei dem o.a. Link wird immer noch von auszufüllenden Anträgen gesprochen, die eigenhändig unterschrieben sein müssen...

Man muss auch immer nochmal einen Antrag extra ausfüllen und Unterschreiben. Den kann man dann als Foto per App hochladen... Es ist bescheuert...


Bis auf das Stammdatenformular bei der ersten Abrechnung haben wir noch nie etwas ausgedruckt und unterschrieben.
Das ist nur noch für spezielle Anträge notwendig. Aber nicht für eine 08/15-Beihilfe.