Autor Thema: Krankenversicherungsfreiheit  (Read 3964 times)

Schinkensandwich

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #15 am: 25.11.2023 18:28 »
Klar, Du hast die Wahlfreiheit, aber warum willst Du, als Nicht-Beamter, denn unbedingt in die PKV?

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #16 am: 26.11.2023 18:08 »
PKV: 680€ - 340€ AG Zuschuss. Hinzu kommen Beitragsrückerstattungen bei Nichtnutzung in Höhe von etwa 2.000€
GKV: 375€ + 90€ Pflege

Die GKV würde mich mindestens 100€ mehr im Monat kosten, bei deutlich schlechteren Leistungen. Ist aufgrund der Struktur der unterschiedlichen Solidargemeinschaften der beiden Systeme ja auch relativ logisch.
Ich hätte nichts gegen ein einheitliches System, aber so wie es jetzt ist, wähle ich das für mich bessere.

Außerdem: Im Rentenalter wäre nach jetziger Rechtslage zudem die vollen Beiträge für die VBL zu zahlen und mit den o.g. 100€ mtl. hätte ich selbst bei konservativer Rechnung und Anlage in 30 Jahren etwa 100.000€ die für eine eventuelle teurere PKV im Alter locker ausreichen sollten.
« Last Edit: 26.11.2023 18:23 von Eule »

clarion

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #17 am: 28.11.2023 06:37 »
Hauptsache Du legst die gesparten Beiträge dann auch an, denn bei Rentenantritt mehr PKV von weniger. Einkommen zu zahlen, tut schon weh. An Familienplanung hast Du gedacht?

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #18 am: 28.11.2023 08:04 »
Bei 3000€ Rente und 2500€ VBL würden die Beiträge für die GKV lt. Rechner wie folgt aussehen:

KV für Rente: 243€
KV für Betriebsrente VBL: 296,50€
Pflegeversicherung 152,50€
Insgesamt also 692€

Ob ich bei der einkommensunabhängigen PKV im Alter nun so viel mehr zahlen werde?
Hinzu kommt noch, dass die PKV mehr leistet als die GKV, es also mehr fürs Geld gibt. Hier müsste man seine GKV durch private Anbieter noch ergänzen u.a. für Zahnbehandlung.
Wir haben zwei Kinder sind aber nicht verheiratet. Die Kinder sind bei meiner Lebensgefährtin familienversichert. Bei Heirat müssten wir das natürlich ändern.

Ich lasse mich aber auch gern davon überzeugen, das die GKV in meiner Situation die bessere Wahl ist, wenn es dafür rationale nachvollziehbare Gründe gibt.

TV-Ler

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #19 am: 28.11.2023 08:41 »
Bei 3000€ Rente und 2500€ VBL würden die Beiträge für die GKV lt. Rechner wie folgt aussehen:
Wie kommen die 2500€ VBL zustande?

Rentenonkel

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #20 am: 28.11.2023 08:59 »
Bei 3.000 EUR gesetzlicher Rente und 2.500 EUR VBL und einem durchschnittlichen KV Beitrag sähe für mich die Rechnung wie folgt aus:

gestzl. versichert:

3000 EUR Rente ./. 243 EUR KV und 120 EUR PV = 2637 EUR
2500 EUR VBL (davon etwa 170 EUR Freibetrag) ./. 363 EUR KV und 93 EUR PV = 2044 EUR

Gesamt: 4681 EUR

priv. versichert

3000 EUR Rente plus 243 EUR Zuschuss private KV = 3243 EUR
2500 EUR VBL

Gesamt: 5743 EUR

Ob man im Alter mit rund 1000 EUR Beitrag für die pKV und Pflegeversicherung hinkommt, wenn der aktuelle Beitrag schon jetzt knapp 700 beträgt, mag jeder für sich selbst überlegen.

Allerdings ist die Frage von TV-Ler tatsächlich berechtigt: Wie kommen die 2500 EUR VBL zustande?

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #21 am: 28.11.2023 10:15 »
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)
Ab 01.01.2024 bin ich in EG13/4 BG-AT eingruppiert.
Nach Vorlage meiner Masterurkunde bin ich in EG14/4 BG-AT eingruppiert. Die Masterurkunde erhalte ich in den nächsten Wochen, wahrscheinlich Mitte Januar.
Das jährliche Gehalt in EG14/4 BG-AT beträgt ab 01.03.24 91.000€, in EG14/7 107.900€.
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?

Der Zuschuss zur pKV wird ja ebenfalls steigen, wenn das System so in 30 Jahren noch existiert. Außerdem müssten doch zur gKV Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um annähernd an das Niveau der pKV zu gelangen, die ebenfalls etwas kosten.
Konkret kann auf meine Zahnzusatzversicherung für aktuell etwa 30€/mtl. ab dem 01.01.24 verzichten, weil selbige Leistung im Beitrag für die pKV bereits inkludiert ist.

Rentenonkel

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #22 am: 28.11.2023 11:07 »

Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?


Bei der künftigen Dynamisierung kann man die Dynamisierung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts auswählen. Die Berechnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der jährlichen Erhöhung Deines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Dynamisierung wird bis zum gewählten Rentenbeginn vorgenommen. Fällt die Gehaltsanpassung in der Zukunft tatsächlich anders aus als von Dir vorgegeben, so ist der errechnete Betriebsrentenbetrag nicht aussagekräftig.

Eine jährliche, tarifliche Erhöhung von 3,5 % bis 2054 ist zwar wünschenswert, allerdings aus meiner Sicht wenig realistisch.

Rentenonkel

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #23 am: 28.11.2023 11:10 »

Der Zuschuss zur pKV wird ja ebenfalls steigen, wenn das System so in 30 Jahren noch existiert.

Der Zuschuss, den die gesetzliche RV ausschüttet, ist der versteckte Arbeitgeberanteil, der zu zahlen wäre, wenn man gesetzlich versichert wäre.

Daher steigt der Zuschuss nur dann, wenn sich der Beitrag zu gKV erhöht. Derzeit erleben wir, dass die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente drängen, während die geburtenschwachen Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt gehen. In etwa 15 bis 20 Jahren haben wir eine Trendumkehr, so dass nicht wenige damit rechnen, dass dann die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen tendenziell wieder sinken sollten.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #24 am: 28.11.2023 11:30 »
Das hört sich grundsätzlich nachvollziehbar an.
Ich habe bei der Dynamisierungsannahme nicht nur die tarifliche Entwicklung, sondern auch die bereits feststehende Entwicklung in den Stufen berücksichtigt.
Zudem habe ich auch nicht vor, die kommenden 30 Jahre in EG14 zu verbleiben. Dies habe ich bei der Dynamisierung des Entgelts ebenfalls leicht berücksichtigt.

Ganz ideologiefrei betrachtet zahlt man aus meiner Sicht in der Solidargemeinschaft der privaten KV für die Leistung, die man tatsächlich erhält, respektive gebucht hat. Zudem zahlen alle Teile der Solidargemeinschaft ein, unabhängig von der tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Das sollte dieses System für deren Mitglieder grundsätzlich effizienter und leistungsfähiger machen, als ein System in dem viele mitgetragen werden müssen.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #25 am: 28.11.2023 11:47 »
Offen ist für mich auch die Frage wie es sich beitragsmäßig mit Einkünften aus Vermietung, Kapital etc. verhält. Bei der pKV jedenfalls kann sich sicher sein, dass dies dort keine Rolle spielt.

Es bleiben viele Variablen, die erst nach und nach schärfer werden.

Aktuell spare ich jedenfalls sicher ab 01.01.24 mindestens 100€ monatlich zzgl. Beitragsrückerstattung, insgesamt wohl eher 200€ im Monat. Die würde ich entsprechend anlegen, um die im Alter, nur ganz eventuell, teurere pKV problemlos tragen zu können. Ggf. lasse ich mich auch noch verbeamten, dann wäre ein frühzeitiger Einstige in die pkV nicht von Nachteil.

Wenn es zukünftig zu einer Bürgerversicherung o.ä. kommt, habe ich in der pKV Zeit wenigstens gut was gespart.
 
Wäre deine Empfehlung dann tatsächlich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern?
« Last Edit: 28.11.2023 11:54 von Eule »

cyrix42

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #26 am: 28.11.2023 12:00 »
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)

Wie kommst du auf diese 2%-Erhöhung? Hast du dies vlt. mit der Dynamisierung im Rentenbezug verwechselt? Die Ansprüche, die du bei der VBL bisher erworben hast, stehen in Punkten (also nach deiner Angabe etwa 100) fest; und werden dann bei Rentenbeginn mit dem Auszahlungsbetrag von 4€/Punkt/Monat multipliziert. Ja, es gibt die Möglichkeit der Überschuss-Beteiligung, welche die Anzahl der erworbenen Punkte erhöht; aber diese fest einzuplanen, finde ich schon schwierig. Zumal es sie in den letzten Jahren nicht gab und stattdessen die AG-Beiträge gesenkt wurden…

Zitat
Das jährliche Gehalt in EG14/4 BG-AT beträgt ab 01.03.24 91.000€, in EG14/7 107.900€.
Ich habe in den VBL-Rechner mit 91.000€ und einer 3,5%-Dynamik gerechnet.

Ist das unrealistisch?

Ja, denn das setzt entsprechende Lohnsteigerungen von 3,5% pro Jahr voraus. Eher anzunehmen dürfte eine Entwicklung leicht oberhalb der angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr sein.

Mal davon abgesehen, dass du dann natürlich eine entsprechend geringere Kaufkraft mit der Auszahlung im Rentenfall hast — umgedreht aber auch die Steuer- und Abgaben entsprechend fallen werden. Jedenfalls wird es entsprechend höhere Freibeträge als jetzt geben müssen.

Wenn dein Gehalt in etwa so steigt, wie die Altersfaktoren der VBL fallen (also so ca. 2,3%/Jahr), dann entstünden aus einem Jahresgehalt 2024 von 90k€ dann 360 VBL-Punkte, also ein weiterer Anspruch (neben dem, den du schon hast) von 1440€, zusammen also ca. 1,8k€; selbst bei Start mit 108k€ Jahresgehalt wärest du insgesamt erst bei einer VBL-Rente von ca. 2,1k€.

Du blickst also mit deiner Annahme recht optimistisch in die Zukunft — allerdings auch nicht all zu übermäßig.

Eule

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« Antwort #27 am: 28.11.2023 12:03 »
Zur Dynamisierung habe ich mir gerade im Archiv die Besoldungsentwicklung angesehen:

1993: A14/4 Bund 66.000DM bzw. 33.000€ p.a.
2024: A15/8 Bund 94.000€ p.a.

Das entspricht zufällig ziemlich genau 3,5% Entgeltsteigerung im Jahr. Ich gehe davon aus, dass es im Tarifbereich ähnlich verlaufen ist.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #28 am: 28.11.2023 12:05 »
Mein regulärer Rentenbeginn ist 2054.
Meine Anwartschaft zum 31.12.2023 aus Beschäftigung bei der FHH beträgt etwa 400€ (Erhöht sich jährlich bis zum Versorgungsfall um 1%)

Die FHH hat eine eigene Zusatzversorgung, also nicht Teil der VBL.
Ich 2.500€ VBL aus Vereinfachungsgründen angegeben, die sich in 2.000€ VBL und 500€ Zusatzversorgung FHH aufteilen. Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages macht dies aber keinen Unterschied.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #29 am: 28.11.2023 12:07 »

Du blickst also mit deiner Annahme recht optimistisch in die Zukunft — allerdings auch nicht all zu übermäßig.

Das sehe ich als Kompliment.