Autor Thema: Krankenversicherungsfreiheit  (Read 3971 times)

Eule

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Krankenversicherungsfreiheit
« am: 12.11.2023 20:01 »
Hallo,

ich Wechsel zum 01.01.24 zu einem AG der den BG-AT Anwender und bin dann in EG 13 Stufe 4 eingruppiert.

Ausgehender von den tariflichen Regelung am 01.01.24 beträgt das steuerpflichtige Beuttojahresentgelt gem. Rechner 68.323€

Das sozialversicherungspflichtige Bruttojahresentgelt beträgt, wohl aufgrund des Zuschusses zur VBL, gem. Rechner 71.161€

Kann ich mich ab kommenden Jahr privat versichern, also werden die VBL Zahlungen des AG auf das JAE angerechnet?

Danke!

ISN

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #1 am: 14.11.2023 13:00 »
Ja, die Arbeitgeberanteile zur umlagefinanzierten VBL-Klassik erhöhen das sozialversicherungspflichtige Entgelt, allerdings nicht in voller Höhe. Sofern du keine Entgeltumwandlung hast und dein Entgelt und die VBL-Arbeitgeberanteile den Beträgen im Entgeltrechner entsprechen, bist du ab dem 01.01.2024 nicht mehr kv-pflichtig und kannst dich privat krankenversichern, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #2 am: 14.11.2023 14:12 »
Super, besten Dank!

Gewerbler

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #3 am: 14.11.2023 15:19 »
Es ist allerdings so, dass die JAEG ein Jahr überschritten sein muss und auch im folgenden Jahr voraussichtlich überschritten wird.
Man sollte dann auch ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommen, in dem darauf hingewiesen wird und dass man sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern muss und die Entscheidung mitteilen solle.

So kenne ich es zumindest von mir früher. Somit wäre die Versicherungspflicht erst ab 2025 aufgehoben (falls nicht schon dieses Jahr über der JAEG verdient wurde...)

ISN

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #4 am: 14.11.2023 15:32 »
"Die Versicherungsfreiheit besteht von Beginn der Beschäftigung an, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung (Prognose) die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt."
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/J/jahresarbeitsentgeltgrenze.html

Dies gilt für eine Neueinstellung. Bei einer fortbestehenden kv-pflichtigen Beschäftigung, bei der die JAE-Grenze ab einem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres überschritten wird, endet die KV-Pflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres.


Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #5 am: 14.11.2023 15:38 »
Bei mir handelt es sich um eine Neueinstellung. Ich wechsele den AG zum 01.01.24

ISN

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #6 am: 14.11.2023 16:16 »
So hatte ich deine Sachverhaltsschilderung auch verstanden.

Gewerbler

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #7 am: 15.11.2023 07:58 »
Danke ISN für die Richtigstellung. Da ich aus dem zweiten Fall kam, war mir das so nicht bewusst.

Ich vermute aber, dass dann auch bei einer Neueinstellung ein solches Schreiben des AG kommen müsste? Der muss ja dann auch wissen, ob/wo er den AN anmelden muss, und welche Gelder wohin abgeführt werden müssen bzw. welche Zuschüsse er zahlen muss.

ISN

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #8 am: 15.11.2023 09:06 »
Man sollte im Personal- und Bezügefragebogen angeben, wo und wie man krankenversichert ist und eine Bescheinigung der privaten Krankenversichetung zur Erlangung des Beitragszuschusses beifügen. Wahrscheinlich teilt der Arbeitgeber mit, ob man kv-pflichtig oder kv-frei ist. Wer voraussichtlich über der JAEG liegt und unbedingt privat krankenversichert sein will, sollte das schon im Vorfeld mit einer PKV klären. Ansonsten wird man als freiwillig Versicherter in der GKV angemeldet.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #9 am: 15.11.2023 10:16 »
Nochmals vielen Dank.

Aktuell bin ich gesetzlich pflichtversichert. Ich habe jedoch bereits einen Vertrag mit einer PKV zum 01.01.24 abgeschlossen, da ich zunächst davon ausging, dass beim JAE auch bereits sichere Tarifsteigerungen mit eingerechnet werden. Zum 01.03. steigt das Jahres-Brutto in meiner EG und Stufe auf 84.500€.

Tatsächlich werden solche Tarifsteigerungen aber bei der vorausschauenden Betrachtung nicht berücksichtigt. Nun zählt ja offenbar der AG-Zuschuss zur VBL mit, so dass ich die JAEG, auch in der Berechnung zu Jahresbeginn, leicht überschreiten werde.

 

ISN

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #10 am: 15.11.2023 11:08 »
Das ist richtig, die Tarifsteigerung zum 01.03.24 spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Wenn dein Arbeitsverhältnis unter den BG-AT fällt, entweder durch beiderseitige Tarifbindung oder durch arbeitsvertragliche Vereinbarung, und du bei der VBL versicherungspflichtig versichert bist und keine Entgeltumwandlung besteht, liegst du bereits ab dem 01.01.24 über der JAEG.

Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #11 am: 15.11.2023 12:05 »
Super!

Max

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #12 am: 15.11.2023 14:25 »
Nicht vergessen die GKV zu kündigen.


Eule

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Antw:Krankenversicherungsfreiheit
« Antwort #14 am: 15.11.2023 18:50 »
Ich habe der GKV gekündigt, woraufhin ich die Antwort erhalten habe, dass eine Kündigung nicht möglich sei, weil ich aktuell, nach Rücksprache mit meinem AG, pflichtversichert sei.
Die Kündigung ist Einseitig, daher interessiert mich die Antwort der GKV eher weniger. Sobald ich die Info meines neuen AG zur Versicherungsfreiheit vorliegen haben würde ich den Austritt aber nochmals erklären.