In dem zweiten Link von TVOEDAnwender sind die zuständigen Behörden ja schon genannt.
Grundsätzlich ist in BaWü das Landratsamt bzw. die Stadt zuständig, in der die jeweilige Firma (oder hier Behörde) Ihren Sitz hat. Z.B. die Stadt Stuttgart für die Dienststelle des Regierungspräsidiums Stuttgart in Stuttgart, die Stadt Heilbronn aber für die Dienststelle in Heilbronn, sofern das dann nicht intern geregelt würde.
Kontrollen finden aber in der Regel nur anlassbezogen, d.h. bei Beschwerden oder Verdacht statt. Stichprobenartig geht natürlich auch, aber ich würde mal behaupten, dass es da "verdächtigere" Kandidaten als die anderen Behörden gibt, die man dann kontrollieren würde.