Autor Thema: Pflicht zur internen Ausschreibung? Mitbestimmung PersRat?  (Read 2320 times)

heidi80

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Hallo an alle zusammen,

es wurde bei uns eine Stelle intern ausgeschrieben. Diese ist mit E6 bewertet. Ich selbst habe eine E5. Der Personalleiter hat mich bereits gefragt, ob ich Interesse daran hätte. Dies habe ich bejat, weil es Tätigkeiten aus meiner vorherigen Arbeit sind und ich diese gerne wieder übernehmen würde.

Meine Frage:
Warum muss die Stelle ausgeschrieben werden, wenn der Personalleiter mich schon nach meinem "Einverständnis" gefragt hat? Gibt es dafür rechtlich einen Zwang oder geht man hier nur auf Nummer sicher?

Ich konnte via Suche schon herausfinden, dass der PersRat bei einer Höhergruppierung mitzureden hat. Da ich aber schon zugestimmt habe, gibt es doch nichts, wovor der PersRat mich "schützen" muss. Also muss er doch nicht beteiligt werden?!?

Zufällig habe ich beim Suchen auch noch herausgefunden, dass das BVerwG eine Absage erteilt hat, wonach es aus Gründen der Mitbestimmung gemäß PersVG verpflichtend sei, Stellen auszuschreiben.

Kann mir jemand Gründe nennen, warum doch ausgeschrieben werden muss(te)? Ich habe hier leider nicht den Durchblick.

Thomber

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Na ja, der Personalrat und auch deine Personalabteilung MUSS für jeden Beschäftigten ja da sein. Wäre zumindest eine interne Ausschreibung nicht erforderlich, könnte ja der Personalchef viele Stellen nach Herzenslust besetzen, ohne auf Eignung usw. zu achten.
Im Übrigen achtet der PersRat auch darauf, ob die Tätigkeiten zur Entlohnung passen. Es geht also auch um Deinen Schutz.

MoinMoin

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Der PR sollte dafür sorgen, dass du nicht verarscht wirst (also "falsche" Eingruppierung) und das deine Kollegen nicht verarscht werden (also falsche Person auf höherwertige Stelle setzen, nur wegen Nasenfaktor).
Daher die Mitbestimmung.
Er sollte also dafür sorgen, dass solche Verfahren transparent und gleichmäßig durchgeführt werden.

Eine Ausschreibung ist nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende DV oder andere hausinterne Absprachen existieren.
Oft wird es gemacht, weil es bei Beamten zwingend erforderlich ist und die Personaler Schwierigkeiten damit haben Beamten und Angestellten Recht auseinanderzuhalten.

heidi80

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Vielen Dank für die Antworten.

Ok, dass der Haussegen zwischen Chef, Personalleiter, Mitarbeitern und/oder Personalrat nicht schief hängt klingt nach einem vertretbaren (aber nicht zwingenden) Grund.

Zitat
Eine Ausschreibung ist nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende DV...
nicht vorhanden

Zitat
...oder andere hausinterne Absprachen existieren.
nicht vorhanden

Zitat
Oft wird es gemacht, weil es bei Beamten zwingend erforderlich ist und die Personaler Schwierigkeiten damit haben Beamten und Angestellten Recht auseinanderzuhalten.
So habe ich das auch aus google "gelesen". Es wäre nur bei Beamten notwendig gewesen und wurde hier aus "Unwissen" eben doch gemacht.

Bleibt also festzuhalten, dass es (nur) wegen der Höhergruppierung (Mitbestimmung nach PersVG) notwendig geworden ist.

VaPi

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Zitat
also falsche Person auf höherwertige Stelle setzen, nur wegen Nasenfaktor

Hierzu würde ich dann aber gern die Begründung lesen. Die Ablehnungsgründe sind ja stark eingegrenzt und wenn nach Nasenfaktor besetzt werden soll, geschieht das auch meistens. Leider.

MoinMoin

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Zitat
also falsche Person auf höherwertige Stelle setzen, nur wegen Nasenfaktor

Hierzu würde ich dann aber gern die Begründung lesen. Die Ablehnungsgründe sind ja stark eingegrenzt und wenn nach Nasenfaktor besetzt werden soll, geschieht das auch meistens. Leider.
Begründung: Bestenauslese nach objektiven Kriterien
Wenn die so schlampert sind, die Stelle nicht auf die Nase zu zuschneiden, dann päng

heidi80

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Ich habe mir das hier alles nochmal durchgelesen.

Aufgrund der Höhergruppierung ist der PersRat mitbestimmungspflichtig. Dieser sagt: es muss ausgeschrieben werden.

Was ist denn aber nun, wenn ich schon die E6 hätte? Dann könnte man mir die neue Stelle einfach so "geben"? Also ohne Ausschreibung? Da es ja keine Höhergruppierung ist, muss der PersRat das nicht mitbestimmen?!?

Daraus folgere ich, dass nur ausgeschrieben werden muss, wenn VORHER bekannt ist, dass sich jemand mit einer niedrigeren EG drauf bewirbt/bewerben soll?? Sorry, aber ich verstehe das nicht :(

Maggus

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Arbeitgeber und Personalrat sollten auf einen fairen Umgang und Chancen aller Beschäftigten achten.

Wie würdest Du das Vorgehen bewerten, wenn man Dich für die Besetzung der EG 6 Stelle nicht gefragt hätte, sondern Deine Zimmerkollegin? Und der Arbeitgeber bei den nächsten freiwerdenden Stellen ebenfalls so verfahren würde und er fragt Dich wieder nicht, sondern immer nur andere?

was_guckst_du

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...grundsätzlich ist jede Stelle im öD auszuschreiben...das ergibt sich aus Art. 33 GG...die Frage, ob die Ausschreibung erst intern oder intern/extern oder nur extern erfolgen soll, ist normalerweise in einer internen Richtlinie bzw. DV geregelt...existiert eine solche nicht, entscheidet der AG frei, wo die Ausschreibung erfolgt...

...die Personalauswahl hat dann nach der sogen. Bestenauslese zu erfolgen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MoinMoin

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Korrekt
Eine neue Stelle die mit einem neuem AN besetzt werden soll ist wegen 33 GG auszuschreiben.
Ein interne Stellenumsetzung ist niemals wegen 33 auszuschreiben.

suzume

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Hallo an alle zusammen, pokedoku

es wurde bei uns eine Stelle intern ausgeschrieben. Diese ist mit E6 bewertet. Ich selbst habe eine E5. Der Personalleiter hat mich bereits gefragt, ob ich Interesse daran hätte. Dies habe ich bejat, weil es Tätigkeiten aus meiner vorherigen Arbeit sind und ich diese gerne wieder übernehmen würde.

Meine Frage:
Warum muss die Stelle ausgeschrieben werden, wenn der Personalleiter mich schon nach meinem "Einverständnis" gefragt hat? Gibt es dafür rechtlich einen Zwang oder geht man hier nur auf Nummer sicher?

Ich konnte via Suche schon herausfinden, dass der PersRat bei einer Höhergruppierung mitzureden hat. Da ich aber schon zugestimmt habe, gibt es doch nichts, wovor der PersRat mich "schützen" muss. Also muss er doch nicht beteiligt werden?!?

Zufällig habe ich beim Suchen auch noch herausgefunden, dass das BVerwG eine Absage erteilt hat, wonach es aus Gründen der Mitbestimmung gemäß PersVG verpflichtend sei, Stellen auszuschreiben.

Kann mir jemand Gründe nennen, warum doch ausgeschrieben werden muss(te)? Ich habe hier leider nicht den Durchblick.
Ich denke, das liegt daran, dass die interne Ausschreibung der Stelle es der Organisation ermöglicht, einen größeren Pool an Kandidaten zusammenzustellen und möglicherweise Personen mit anderen Fähigkeiten oder Erfahrungen zu identifizieren, als der Personalmanager ursprünglich in Betracht gezogen hatte.