Autor Thema: Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?  (Read 1489 times)

alan

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Hallo miteinander,

ich hatte heute Morgen mit meinen beiden Vorgesetzten ein nicht angekündigtes Gespräch. Es hieß nur, ... kommen Sie mal bitte mit, wir müssen mit Ihnen reden. Ich wusste nicht, um was es geht ... Ich wurde auf ein, zwei Kleinigkeiten angsprochen bzgl. meiner Arbeitsweise und bzgl. einer Sache wollten die meine Meinung hören, da sie von anderer Seite wohl eine Art Beschwerde über mich erhalten haben. Ich war natürlich richtig vor den Kopf geschlagen und ich sagte denen meine Sicht der Dinge. Im Nachhinein hätte ich mich ganz gerne darauf vorbereitet und ich hätte ein paar Dinge anders formuliert. :-/

Das ist bei uns aber so usus.

Nun schrieb mir mein bester Freund grad, dass das so gar nicht erlaubt ist, sondern dass die Gesprächsinhalte vorher angekündigt werden müssen, damit man sich als Angestellter darauf vorbereiten kann und es geht gar nicht, dass man einfach mal so ins Büro kommt und dann o. g. sagt ... O_O

Es war kein sog. Mitarbeiter- bzw. Feedbackgespräch in der Probezeit oder einmal im Jahr, wo man weiß, dass das in x Tagen geführt wird, um sich entsprechend darauf vorzubereiten.

Da ich o. g. so nicht anders kenne, was ja nicht heißen muss, dass o. g. richtig ist, aber jetzt nach den Infos des Freundes, mache ich mir schon Gedanken und hinterfrage, ob das eigentlich ein guter Führungsstil ist oder nicht.

Wie ist Eure Meinung dazu? Entsprechende rechtliche Regelungen wirds dazu wohl nicht geben, oder!?

Danke.

Grüße


Alien1973

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #1 am: 14.11.2023 09:19 »
Sicher, dass es sich um ein Mitarbeitergespräch gehandelt hat und nicht um ein Kritikgespräch?

Beim Mitarbeitergespräch sollte man sich auf Augenhöhe begegnen und es soll losgelöst vom Tagesgeschäft stattfinden. Bei uns gibt es hierzu extra einen Leitfaden wie das ablaufen soll und darin steht explizit geschrieben:

"Beide Parteien sollen sich genügend Zeit für eine adäquate Vorbereitung nehmen."

Dies impliziert, dass der Termin vorher angekündigt werden soll. Denn wie soll man sich sonst drauf vorbereiten?

Schau mal nach ob es bei euch auch sowas wie einen Leitfaden oder eine Dienstanweisung für ein Mitarbeitergespräch gibt. Bei uns werden sogar Fragenkataloge angeboten, Formblätter bereit gestellt usw....

Alphonso

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #2 am: 14.11.2023 09:22 »
Lieber alan,

an welcher Stelle ist dein Problem denn zu verorten? Du bist der Meinung nach Hörensagen, dass deine Vorgesetzten nicht "einfach" mit dir kritisch über deine Arbeit sprechen dürfen? Warum sollte dies verboten sein?
Soll sich dein Vorgesetzter zukünftig auch mit angemessener Frist vorher melden, falls er dich fragen möchte, wie dein Wochenende war, damit du dich darauf vorbereiten kannst, um die perfekt formulierte Antwort abzuliefern, wie es via Textkommunikation möglich ist?
Ich empfehle, erwachsen zu werden und ein Seminar, bspw. zur Kritikfähigkeit, zu besuchen und weniger Smileys zu benutzen, um nicht wie ein Schüler oder Erstsemester rüberzukommen.

Thomber

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #3 am: 14.11.2023 09:31 »
Derartige Gespräche sind normal und zulässig, solange es nur erst einmal darum geht, Dir etwas mitzuteilen und Deine Sichtweise zu hören.  Richtig ernsthafte Gespräche (Sie werden die Probezeit wohl nicht bestehen...) sind oder sollten in Anwesenheit vom Personalrat und ggf. SBV stattfinden.


Faunus

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #4 am: 14.11.2023 09:34 »
.... mit meinen beiden Vorgesetzten


Du hast zwei VO?
Und es waren zwei Personen an dem Gespräch durchgängig beteiligt?
Wurden Notizen gemacht bzw. hat einer mitgeschrieben?

alan

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #5 am: 14.11.2023 09:37 »
Sorry, bin frisch aus der Ausbilung sozusagen, also noch jung und unerfahren. ;-)

Ja, zwei VO, die durchgängig anwesend waren. Keine Notizen!

Es war dann wohl eher ein Kritikgespräch!? :-/


Faunus

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #6 am: 14.11.2023 10:19 »
Da brauchst Du Dich nicht entschuldigen ;)


Grundsätzlich sind Gespräche zulässig, sogar zwingend im (Arbeits-) Leben.
Die Frage ist nur, wie diese eingeleitet und gestaltet werden und mit welche Ziele verfolgt werden.
Waren es wohlwollend, informationseinholend bzw. -gebend oder einfach nur pflichtschuldig.
Lös Dich von dem Gefühl "überrumpelt" und geh das Gespräch einfach noch mal für Dich durch. Welchen Eindruck hast Du persönlich gewonnen und überlege, was zukünftig von Deiner Seite aus verbesserungswürdig wäre und wie Du das erreichen könntest.

Mein aller erster Chef hat mir nach 2 Jahren am Institut eine Abteilungsleitung mit MA übertragen und er war ein Despot vor dem Herren. Die Interessen der MA gegenüber diesem Chef zu vertreten und durchzusetzten war für mein Arbeitsleben einer der wichtigsten Erfahrung/Übungen im Umgang mit Vorgesetzten.



Flying

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #7 am: 14.11.2023 14:16 »
Ich wüsste kein Gesetz, dass es deinen Vorgesetzten verbietet mit dir ein einfaches Gespräch zu führen.
Warum auch? Manchmal muss man Dinge ja auch ad hoc ansprechen dürfen..
Ob du direkt darauf antwortest oder dir Bedenkzeit erbetest, ist dann im Anschluss ja deine Sache.

Interpretiere da einfach nicht zu viel rein - sowas gehört zum Arbeitsalltag und ist schlicht normal.

Beamter

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #8 am: 15.11.2023 10:13 »
Unterschied Mitarbeitergespräch zu Personalgespräch.

Bei letzterem hast Du jederzeit teilzunehmen.

Wo ist das Problem? Reinsetzen, anhören, gehen.

Britta2

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #9 am: 15.11.2023 10:29 »
Das erinnert mich an zwei "spontane Gespräche" vor Jahren. Verwaltungsleiterin kam in mein Büro mit "Kommen Sie mal mit zu mir, wir müssen reden!" - und dann in ihrem Büro "Sie können sich doch sicher denken, warum Sie jetzt hier sind, es gab eine Beschwerde!" - ich: "nö, worum geht es und wer hat sich beschwert?" - sie schickte mich nach paar Sekunden Schweigen hinaus ... Einschüchtern und Schocken um jeden Preis weil mal "heute hab ich Bock drauf und ich darf das!".

Max

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Antw:Mitarbeitergespräch ohne Ankündigung nicht erlaubt?
« Antwort #10 am: 15.11.2023 11:09 »
Ein Vorgesetzter kann seine Mitarbeiter jederzeit zum Gespräch bitten.
Wenn es Kritik zu üben gibt oder einer Beschwerde nachzugehen ist,  dann macht man das am besten auch zeitnah und wartet nicht auf ein formales Mitarbeitergespräch das selten häufiger als einmal im Jahr passiert.
Kritik lange vorher anzukündigen ist sicher kein guter Führungstil,  da der Mitarbeiter dann bis zum Termin meist mental blockiert ist und sich vielleicht auch zu viele Gedanken macht. Guter Führungstil zeigt sich im Gespräch.