Dachte ich mir schon, aber ich wollte lieber auf Nummer sicher gehen.
Du kannst ja auf
§ 13 Abs. 2 SGB V Kostenerstattung umstellen und eine Kostenerstattungsversicherung abschließen, dann hättest du den Status als "Privatpatient". Die Rechnung vom Arzt leitet man dann an die Krankenkasse weiter, welche die Rechnung insoweit begleicht wie sie es bei "Erstattung via Karte" tun würde (ist echt wenig, glaubts mir
).
Dann kriegt man die Rechnung mitsamt Stempel wieder und darauf steht wieviel die Kasse erstattet hat, den Restbetrag kann man also entweder selbst zahlen oder falls man eine Kostenerstattungsversicherung hat, leitet man die dann an diese weiter und erhält so je nachdem 80% - 100% der Restsumme.
Vielleicht kriegst so also schneller Termine, weil die Ärzt*in dich ja nicht mit dem Budget berücksichtigen muss .... das ist ja mit der Hauptgrund warum man Termine erst viel später kriegt bzw. es Quartalsweise aufgeteilt wird, je nachdem wann das Quartals-Budget voll ist. ABER ja der Spaß mit der Kostenerstattungsversicherung kostet je nach alter mindestens 150-200 €
zusätzlich zu den bereits bestehenden GKV Beiträgen, bei Kindern sind das ca. 30 €.