Guten Abend.
Meine Kollegin, aktuell in EG6/6 eingruppiert, hat eine Stelle inne die lt. Stellenbewertung bis max EG6 ausgeschrieben war und aufgrund ihrer Tätigkeit bewertet ist.
Da meine Kollegin aufgrund ihrer früheren Tätigkeit und ihrem Fachwissen demnächst höherwertige Tätigkeiten verrichten soll, wurde ihr eine Höhergruppierung in Aussicht gestellt.
Ist dies überhaupt möglich, wenn die Stellenbewertung ihrer aktuellen Stelle nur bis max EG6 geht?
Danke.