Autor Thema: Hotelkosten bei Weiterbildung  (Read 1542 times)

Tommy87

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Hotelkosten bei Weiterbildung
« am: 14.11.2023 21:17 »
Hallo zusammen, habe leider im Netzt nicht passendes gefunden vlt kann mir hier jemand helfen.

Ich fange demnächst eine Berufsbegleitende 2-jahrige Weiterbildung an die vom Arbeigeber finanziert wird, sowohl die Kursgebühren als auch als  Arbeitszeit.
Schule ist unterschiedlich mal nur einen einzelnen Tag aber auch mal Blockwoche von Mo-Fr.
Gibt es hierzu eine Regelung ab welcher Entfernung bzw Fahrtdauer man Anspruch auf ein Hotelzimmer hat anstatt täglich zu fahren? 
Gehen halt schon 2 1/2 bis 3 Stunden drauf.Vor allem in der Blockwoche knack ich da schon die 12 Std die ich da Unterwegs bin

Danke für eure Antworten

MoinMoin

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Antw:Hotelkosten bei Weiterbildung
« Antwort #1 am: 14.11.2023 22:16 »
Ja, bei uns gibt es eine Regelung, aber tariflich kenne ich keine.

2strong

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Antw:Hotelkosten bei Weiterbildung
« Antwort #2 am: 15.11.2023 00:54 »
Euer Landesreisekostengesetz könnte hier auch Orientierung bieten. Insbesondere dann, wenn Du bspw. sehr früh die Wohnung verlassen müsstest, um überhaupt pünktlich an der Weiterbildung teilnehmen zu können.  Fahrtzeiten sind grundsätzlich nicht Arbeitszeit und zwölf Stunden Abwesenheit von zu Hause in der Regel auch nicht unzumutbar.

ich1974

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Antw:Hotelkosten bei Weiterbildung
« Antwort #3 am: 15.11.2023 12:48 »
Welche Regelungen wurden mit dem AG wegen der Kosten und evtl. Beschäftigungsdauer nach Abschluss vereinbart.
Evtl. ist in dieser Vereinbarung auch was zur Unterkunft bzw. Fahrtkosten geregelt.

Alien1973

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Antw:Hotelkosten bei Weiterbildung
« Antwort #4 am: 16.11.2023 08:25 »
@2strong
Wer sagt, dass Fahrzeiten Grundsätzlich keine Arbeitszeiten sind? Das stimmt so pauschal schon mal nicht...

Bei uns gibt es eine Regelung, dass an An- und Abreisetagen bis zu 12 Stunden vergütet werden.
Ansonsten gilt bei Schulungen die max. Arbeitszeit an diesem Tag wie wenn man im Büro wäre.


@Tommy87
Ich hatte mal auf zwei aufeinanderfolgenden Tagen Schulungen, die nix miteinander zu tun hatten und auch an unterschiedlichen Orten in München gewesen sind. In diesem Fall habe ich dargelegt, dass ein zweites Zugticket und die zusätzlichen Stunden für eine zweite An- und Abreise der Stadt mehr kosten als eine Übernachtung und schon war das gar kein Problem mehr.