Autor Thema: Besoldung nach temporärer W-Besoldung  (Read 1209 times)

Akademikus123

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Besoldung nach temporärer W-Besoldung
« am: 15.11.2023 07:45 »
Hallo, ich habe eine Frage zur Entwicklung der Gehaltsstufe, weil ich mir nicht sicher bin, ob es möglich ist, im öffentlichen Dienst eine Rückstufung zu erhalten.
An den Universitäten in BaWü (übrigens als einzigem Bundesland und anders als an den FHs in BaWü) werden W2-Professuren nur für 7 Jahre vergeben ohne Möglichkeiten eines tt (anders als bei der W1, die ja als Habil-Stelle die Möglichkeit eines W3-Updates enthält). Wenn man sich jetzt erfolgreich aus einer unbefristeten (!) WissAss Stelle TV-L 13 auf die W2 bewirbt, was passiert dann nach den 7 Jahren? Fällt man automatisch auf die E13-Besoldung zurück oder verliert man nur die mit der W2 verbundenen Autonomierechte, wird als apl. Prof. dann aber höher eingestuft? Also konkret: Ist es möglich, wieder in eine geringere Gehaltsstufe zurückgestuft zu werden (E13) oder erhält man (da vorher entfristet) eine zur W2-Besoldung äquivalente Entlohnung?
Ich bitte um Entschuldigung, falls die Frage schon woanders diskutiert wurd eund ich es übersehen haben sollte, sie scheint mir aber relevant für Entcheidungen die eigene Karriereplanung betreffend.

Viele Grüße
Akademikus

cyrix42

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Antw:Besoldung nach temporärer W-Besoldung
« Antwort #1 am: 15.11.2023 08:39 »
Moin,

Im TV-L wird man nach den auszuübenden Tätigkeiten bezahlt. Wenn du als Angestelte_r Aufgaben, die eine Eingruppierung in die EG 13 rechtfertigen, übertragen bekommen hast, dann wirst du auch entsprechend bezahlt — analog bei Aufgaben der EG 14 usw.

Dein Szenario erscheint mir aber komplizierter. Geschieht die Beschäftigung als Prof im Beamten- oder Angestellten-Verhältnis? Im ersten Fall müsste ja sowieso dein bisheriges Arbeitsverhältnis beendet werden. Nach der Tätigkeit als Prof. könnte dann ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden. Bestenfalls werden dann die entsprechenden Zeiten als einschlägige Berufserfahrung anerkannt — aber mehr passiert dann auch nicht.

Für wahrscheinlicher würde ich es aber halten, dass man dich auf Lebenszeit verbeamtet und dann als akademischer Rat einsetzt. Wie dies dann mit der Besoldung geklärt wäre, ist aber ein Beamten-Thema, wozu man auch im Beamten-Unterforum bessere Auskunft erhalten würde.

Generell musst du aufpassen, dass dir in deiner Überlegung nicht die Angestellten- und Beamten-Welt durcheinander geht, da hier jeweils verschiedene Grundsätze gelten. Was auf der einen Seite klar und unabänderlich ist, muss auf der anderen überhaupt nicht gelten…

BTW: Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet geschlossen wurde, hat im TV-L keinerlei Einfluss auf die Bezahlung.

freundlicherauslaender

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Antw:Besoldung nach temporärer W-Besoldung
« Antwort #2 am: 15.11.2023 12:08 »
Hallo Akademikus123, ich bin kein Muttersprachler, aber ich kenne mich ein wenig mit deinen Themen aus. Ich werde versuchen, zu helfen. Du hast ein paar komplexe Dinge und ich benötige vielleicht mehr Informationen.
Du bist jetzt eine fest angestellte TVL-E13-Beschäftigte.

Dein Szenario beschreibt, wie du dich auf eine W2-Stelle bewirbst und sie bekommst. Ob du nun Beamter bist oder nicht, du wechselst die Stelle. Du bekommst deinen alten Job nicht zurück. Es sei denn, uns fehlen Details: Um welche Art von Stelle handelt es sich hier bei der W2-Stelle? Eine Professur ohne Lehrstuhl auf Lebenszeit? Eine seltsame Vertretungsprofessur?

Ich habe noch nie gehört, dass in BW die W2-Professuren auf sieben Jahre begrenzt sind. W2 ist eine Besoldung. Wichtiger wäre, wie die Stelle ausgeschrieben wird: Ist dies vielleicht eine Professur "auf der Zeit"?
W1-Professuren führen nicht zu W3-Professuren auf Lebenszeit, es sei denn, sie sind als Tenure-Track ausgeschrieben (technisch gesehen: Beamter auf Widerruf). Ansonsten sind diese Beamtenstellen "auf der Zeit".

Der Titel "Außerplanmäßiger Professor" kann in BW zwei Jahre nach der Ernennung zum Privatdozenten verliehen werden. Siehe § 39 LHG BW. Es gibt Möglichkeiten, einen W1-Professor ohne Tenure Track als "apl. Prof." zu nominieren. Auf jeden Fall ist diese Bezeichnung, wie auch die des Privatdozenten, nicht mit einer Stelle, einem Gehalt oder einem Beamtenstatus verbunden.

Ohne genaue Angaben würde es heißen: E-13 -> W2 für sieben Jahre -> neuer Job irgendwo anders. Wenn du deine alte E-13 Stelle zurückbekommst, bekommst du auch dein E-13 Gehalt.