Autor Thema: [NW] Verbeamtung besonderer Fachrichtung - Anforderungen  (Read 918 times)

MenschMenschius

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Hallo Leute,

ich strebe eine Karriere als Beamter an. Meine aktuelle Stelle bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung ohne Vorbereitungsdienst, wenn ich die Mindestanforderung erfülle.

jetzt habe ich im Gesetzt gelesen §16 Abs. 3 LVO NRW:
"Die hauptberufliche Tätigkeit muss die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben der angestrebten Laufbahn vermitteln. Die hauptberufliche Tätigkeit muss den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruchen, ist entgeltlich und muss dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entsprechen."

in meinem aktuellem Job bin ich Quereinsteiger. Ich habe ein Mathestudium (ohne Informatik Schwerpunkt) und bin in der IT gelandet. Erfüllt meine aktuelle hauptberufliche Tätigkeit dann überhaupt die Vorraussetzung? Ich frage mich das, weil die IT nicht dem "durch Ausbildung [...] geprägten Berufsbild" entspricht

Liebe Grüße
« Last Edit: 16.11.2023 03:46 von Admin2 »

Saxum

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Es kommt hier meines Erachtens nach insbesondere auf die Haupttätigkeit an, die man ausgeübt hat - wie es die Norm ja schon besagt und nicht auf das Studium an sich. Ob die hauptberufliche Tätigkeit diese Zulässigkeit bejahen kann, muss die zuständige Personalabteilung prüfen.

Daher, hier ist es besser die Personalabteilung anzufragen, denn die haben zum einen die konkrete Tätigkeitsbeschreibung deiner Stelle und zum anderen auch deine Qualifikationen auf dem Schirm sowie das Know-Know das zu Prüfen oder zumindest wen Sie dafür fragen sollten.