Hallo Leute,
ich strebe eine Karriere als Beamter an. Meine aktuelle Stelle bietet mir die Möglichkeit einer Verbeamtung ohne Vorbereitungsdienst, wenn ich die Mindestanforderung erfülle.
jetzt habe ich im Gesetzt gelesen §16 Abs. 3 LVO NRW:
"Die hauptberufliche Tätigkeit muss die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben der angestrebten Laufbahn vermitteln. Die hauptberufliche Tätigkeit muss den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beanspruchen, ist entgeltlich und muss dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entsprechen."
in meinem aktuellem Job bin ich Quereinsteiger. Ich habe ein Mathestudium (ohne Informatik Schwerpunkt) und bin in der IT gelandet. Erfüllt meine aktuelle hauptberufliche Tätigkeit dann überhaupt die Vorraussetzung? Ich frage mich das, weil die IT nicht dem "durch Ausbildung [...] geprägten Berufsbild" entspricht
Liebe Grüße