Autor Thema: Übertragung neuer Aufgaben  (Read 1964 times)

Socke93

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Übertragung neuer Aufgaben
« am: 15.11.2023 13:00 »
Kann mein Chef mir einfach Aufgaben übertragen, die nicht in meiner Stellenbeschreibung stehen? Meine bisherige Stellenbewertung umfasst bereits 100%. Falls ja, kann ich dafür eine Zulage verlangen oder eher eine Neubewertung meiner Stelle?

brian

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #1 am: 15.11.2023 13:03 »
Welcher Chef? Dein direkter Vorgesetzer wohl nicht. Eine  befugte Stelle (meist Personalamt) darf es.

Socke93

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #2 am: 15.11.2023 13:05 »
Doch es ist mein direkter Vorgesetzter, der mir die Aufgabe gegeben hat.

MoinMoin

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #3 am: 15.11.2023 13:17 »
Natürlich darf ein Befugter deines Ags dir beliebige Aufgaben zuweisen,
wenn es nicht die Eingruppierung berührt.

Socke93

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #4 am: 15.11.2023 13:22 »
Woher weiß ich denn, dass es nicht die Eingruppierung berührt? Und wie soll ich dass dann mit meiner Arbeitszeit regeln? Ich habe dann ja schließlich eine Stelle die Tätigkeiten >100% umfasst.

FearOfTheDuck

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #5 am: 15.11.2023 13:47 »
Du bist zu Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet. Wenn du also bisher ausgelastet warst, fragst du deinen Chef, welche Aufgaben du zukünftig vernachlässigen kannst. Bestenfalls dokumentierst du das und lässt wie bisher den Stift am Ende deines Arbeitstages fallen. Warst du bisher nicht ausgelastet, ist nun alles prima.

Ob die neuen Aufgaben evtl. höherwertig sind, müsstest du anhand der Entgeltordnung schauen.

OrganisationsGuy

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #6 am: 15.11.2023 15:49 »
Woher weiß ich denn, dass es nicht die Eingruppierung berührt?

Das ist das tolle: Du als Arbeitnehmer ohne irgend eine Art von Eigenstudium der Entgeltordnung kannst das nicht wissen.

MoinMoin

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #7 am: 15.11.2023 16:37 »
Woher weiß ich denn, dass es nicht die Eingruppierung berührt?

Das ist das tolle: Du als Arbeitnehmer ohne irgend eine Art von Eigenstudium der Entgeltordnung kannst das nicht wissen.
Und das tollste ist, der Vorgesetzte noch weniger 8)

MeinerEiner

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #8 am: 17.11.2023 21:57 »
Tätigkeiten durchzuführen, die dir nicht offiziell übertragen wurden und nicht von deiner Tätigkeitsbeschreibung abgedeckt sind, ist vertragswidriges Verhalten.

Da selten jemand eine Zusatzvereinbarung über kostenloses Arbeiten unterschreibt, wird dem AN einfach gerne etwas untergejubelt. Probieren kann man es ja und in den meisten Fällen klappt es auch. Man ist natürlich kein gern gesehener Mitarbeiter, wenn man sich erdreistet sich dagegen zur Wehr zu setzen. Es ist traurig, wie immer wieder im großen Stil tarifliche Vereinbarungen umgangen werden, weil im Streitfall der Vorsatz und Betrug im Normalfall nicht nachzuweisen sind.

Ob die Eingruppierung von der veränderten Tätigkeit tangiert wird, ist generell erst nach Übertragung zu beantworten, weil es vorher logischerweise gar nicht eingruppierungsrelevant SEIN KANN.

Im Zweifel die Einzelanweisung von der befugten Stelle schriftlich absegnen lassen, falls sie doch vertraglich durch irgendwelche Arbeitsvorgänge gedeckt sein sollte.

bactho

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Antw:Übertragung neuer Aufgaben
« Antwort #9 am: 19.11.2023 15:29 »
Ich musste früher als Vorgesetzter jährlich eine Belehrung unterschreiben, dass ich Aufgaben an Unterstellte nur nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle übertragen darf. Andernfalls hätte mich die Behörde in Regress genommen, wenn meine (ungerechtfertigte) Aufgabenübertragung einen Anspruch auf Höhergruppierung ausgelöst hätte.
Ich hoffe, dass diese Rechtslage Deinem Vorgesetzten bewusst ist.
Wer Aufgaben übertragen darf, ergibt sich i.d.R. aus einem Geschäftsverteilungsplan o.ä. In der Kommunalverwaltung dürfte dies das Haupt- oder Personalamt sein. Einfach mal an geeigneter Stelle nachfragen. Vielleicht auch mal der Personalvertretung einen Wink geben.
Ich kann Dir nur den Tip geben, alles schriftlich zu dokumentieren (Art und Umfang der zusätzlichen Aufgaben, Datum der Übertragung). Sammle nach Möglichkeit auch ein paar Arbeitsbeispiele. Das erleichtert die Beweisführung, wenn Du deine Ansprüche durchsetzen willst.
Sollte Dein Vorgesetzter nicht einsichtig sein, könntest Du nach ein paar Monaten einen Antrag auf tarifgerechte Eingruppierung stellen. Dann wird der Arbeitsplatz neu bewertet und Du wirst u. U. nachträglich zum Datum der Aufgabenänderung höhergruppiert.