Die von dir geschilderte Sachlage ist sehr lückenhaft und unvollständig.
Wenn der AG darauf besteht, den Ausgleichstag auf einen sowieso freien Werktag zu legen, bleibtt ja der Tag als (angeordnete?) Überstunden bestehen. Den müsste er dann ausbezahlen, zusätzlich zum Zuschlag von 135% für den gearbeiteten Feiertag.
Die wenigsten AG wollen das. Will das dein AG?