Autor Thema: Stufung bei Vertretung  (Read 3836 times)

RafiB

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Stufung bei Vertretung
« am: 15.11.2023 13:57 »
Guten Tag!

Ich arbeite als Angestellter in einer Bundesbehörde mit E11 (S3). Nun wurde mir abteilungsintern das Angebot unterbreitet, für die Dauer einer geplanten Abwesenheit einen Kollegen auf dessen Stelle zu vertreten und danach wieder auf meine eigentliche Stelle zurückzukehren. Die Stelle des Kollegen ist als E13 eingruppiert; die Stufe kenne ich nicht, von der Dienstzeit eingeschätzt aber vermutlich S4 oder S5.

Bevor ich zusage, kommen mir natürlich ein paar Fragen zum Geld:
*Wie werde ich für die Dauer der Vertretung eingestuft? Ich bezweifle, dass ich die Stufe meines Kollegen übernehmen kann. Mit einer Neueinstufung E13 (S1) würde ich ja weniger als meine aktuelle E11 (S3) erhalten. Würde ich offiziell als E13 (S1) laufen und einen Aufschlag bis zu meinem aktuellen Gehalt bekommen, so dass ich keine Einbußen habe? Oder würde ich meine eigene Stufe übernehmen, also nach E13 (S3) bezahlt werden?
*Wie wird die Zeit in meiner eigentlichen E11 angerechnet? Bleibt meine "Uhr" in dieser Zeit stehen oder läuft sie im normalen Tempo weiter? Ich würde nach regulärem Plan im Zeitraum der Vertretung von E11 (S3) auf E11 (S4) gestuft werden. Hätte das dann Einfluss auf mein Gehalt in der Vertretung oder würde es erst nach Rückkehr auf meine eigentliche Stelle wirksam werden?

Danke!

Johann

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Antw:Stufung bei Vertretung
« Antwort #1 am: 15.11.2023 14:19 »
Du bleibst während der vorübergehenden Dauer der Vertretung in der E11 eingruppiert, behältst dabei sowohl Stufe, als auch Stufenlaufzeit und erhältst einfach eine Zulage nach der höheren EG. Die Stufenlaufzeit in deiner bisherigen Stufe läuft weiter und du kannst regulär die E11 Stufe 4 erreichen. Du erhältst entsprechend das Entgelt der E13 Stufe 3 und mit dem Erreichen von E11 Stufe 4, das Entgelt der E13 Stufe 4.

RafiB

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Antw:Stufung bei Vertretung
« Antwort #2 am: 15.11.2023 14:32 »
Danke, das mit den Zulagen hatte ich schon fast vermutet, das ergibt jetzt aber größere Klarheit. Ich bleibe also durchgängig E11, meine "Uhr" läuft normal weiter.

Die Zulage zielt also darauf, dass ich ein Gehalt entsprechend meiner eigenen Stufe aus bisheriger Stelle, aber statt in E11 eben in E13 erhalte, korrekt?

E15TVL

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Antw:Stufung bei Vertretung
« Antwort #3 am: 15.11.2023 14:42 »
Ja

RafiB

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Antw:Stufung bei Vertretung
« Antwort #4 am: 15.11.2023 15:29 »
Danke!

RafiB

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Antw:Stufung bei Vertretung
« Antwort #5 am: 15.11.2023 15:38 »
Jetzt kommt mir aber noch eine absolute Spezialfrage:

Im Zeitraum liegt auch die Jahresonderzahlung. Wenn ich das oben richtig verstanden habe, würde ich in der Zeit bezahlt wie E13, wäre aber weiterhin als E11 eingruppiert.

Zählen die Zulagen auf die Berechnung der Jahressonderzahlung? Oder anders gefragt: Bekomme ich 80 Prozent von E11 (meine reale Entgeltgruppe), oder 60 Prozent von E13 (wie die Stelle, die ich vertrete), oder 80 Prozent von E13 (also die Prozente meiner realen Entgeltgruppe, berechnet auf das Gehalt inkl. Zulagen)?

Johann

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Antw:Stufung bei Vertretung
« Antwort #6 am: 15.11.2023 15:48 »
Tatsächlich kannst du dich freuen, weil du aufgrund dessen, dass du weiterhin in E11 eingruppiert bist und somit 80% des durchschnittlichen Entgeltes von (ich meine es war) Juli-September bekommst, in das auch die Zulage der vorübergehenden Höhergruppierung eingeht. Nicht nur vorübergehend in E13 eingruppierte Kollegen bekommen tatsächlich nur 60% dieses Wertes als Jahressonderzahlung.